Zusammenfassung
In Deutschland erkranken jährlich 6500 an einem Zervixkarzinom, 1700 versterben. Voraussetzung für die Entstehung eines Zervixkarzinoms ist eine Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV) vom „High-Risk“-Typ. Durch die Durchführung einer HPV-Impfung mit einem bivalenten oder tetravalenten Impfstoff gegen „High-Risk“-HPV besteht die Möglichkeit einer primären Prävention. Die Stadienabteilung erfolgt entsprechend der FIGO- und TNM-Klassifikation ausschließlich klinisch durch gynäkologische bimanuelle Untersuchung und Spekulumeinstellung, bei der die Ausdehnung des Karzinoms klinisch definiert wird. Prinzipiell wird bei allen Zervixkarzinomen, bei denen aufgrund der klinischen Einschätzung, ggf. ergänzt durch eine bildgebende Diagnostik, eine Komplettresektion möglich erscheint, eine Operation empfohlen. Nach dem Prinzip der unimodalen Therapie sollte in allen Fällen, in denen bereits bei Primärdiagnose die Indikation zur Durchführung einer adjuvanten Radiochemotherapie besteht, keine Operation erfolgen, sondern eine primäre Radiochemotherapie durchgeführt werden.