BERLIN - Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronapandemie wird der Hygienezuschlag bis zum 31. März 2022 verlängert. Allerdings fällt der Zuschlag erneut niedriger aus. Seit dem 1. Januar kann bei jedem persönlichen Patienten- kontakt für den erhöhten Hygiene- aufwand die GOÄ-Nr. 383 analog zum 2,3-fachen Satz angesetzt werden. Das entspricht 4,02 Euro. Darauf haben sich Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträger verständigt.
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