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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 3/2015

03.03.2015 | recht steuern wirtschaft

Alles, was Recht ist

verfasst von: sas

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 3/2015

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Auszug

Wenn ein Zahnarzt in Verdacht steht, gesunde Zähne gezogen zu haben, um sich zu bereichern, darf die Presse grundsätzlich darüber berichten. Der Zahnarzt hat dann kein Recht darauf, dass die Medien eine sogenannte Verdachtsberichterstattung unterlassen. Die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wiegen in diesem Fall schwerer als die Persönlichkeitsrechte des Zahnarztes. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Dem Gericht lagen mehrer Eilverfahren zur Rechtmäßigkeit der Berichterstattung über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt vor. In den Medien war berichtet worden, dass der Zahnarzt, der nicht namentlich genannt wurde, aus Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt habe. Die Artikel enthielten allerdings eine Reihe von Einzelheiten, über die der Zahnmediziner durch entsprechende Nachforschungen mit Internetsuchmaschinen identifiziert werden konnte. Das Gericht entschied dennoch gegen den Zahnarzt und folgte damit höchstrichterlicher Rechtssprechung, dass „unter Abwägung aller Umstände“ das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schwerer wiege als die Persönlichkeitsrechte des Zahnarztes. Az. 6 U -130/14; 6 U -131/14; 6 U -132/14 …
Metadaten
Titel
Alles, was Recht ist
verfasst von
sas
Publikationsdatum
03.03.2015
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 3/2015
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-015-5561-7

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