Erschienen in:
03.03.2015 | recht steuern wirtschaft
Alles, was Recht ist
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 3/2015
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Auszug
Wenn ein Zahnarzt in Verdacht steht, gesunde Zähne gezogen zu haben, um sich zu bereichern, darf die Presse grundsätzlich darüber berichten. Der Zahnarzt hat dann kein Recht darauf, dass die Medien eine sogenannte Verdachtsberichterstattung unterlassen. Die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wiegen in diesem Fall schwerer als die Persönlichkeitsrechte des Zahnarztes. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Dem Gericht lagen mehrer Eilverfahren zur Rechtmäßigkeit der Berichterstattung über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt vor. In den Medien war berichtet worden, dass der Zahnarzt, der nicht namentlich genannt wurde, aus Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt habe. Die Artikel enthielten allerdings eine Reihe von Einzelheiten, über die der Zahnmediziner durch entsprechende Nachforschungen mit Internetsuchmaschinen identifiziert werden konnte. Das Gericht entschied dennoch gegen den Zahnarzt und folgte damit höchstrichterlicher Rechtssprechung, dass „unter Abwägung aller Umstände“ das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schwerer wiege als die Persönlichkeitsrechte des Zahnarztes. Az. 6 U -130/14; 6 U -131/14; 6 U -132/14 …