Erschienen in:
01.10.2015 | Übersichten
Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung
verfasst von:
Dr. C. Schüürmann
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 2/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren hat auch für den niedergelassenen Durchgangsarzt viele Veränderungen gebracht.
Fachliche und räumliche Veränderungen
Die fachlichen Voraussetzungen wurden deutlich verändert, die räumlichen Voraussetzungen bleiben erhalten bzw. sind durch begleitende Hygieneverordnungen verschärft worden. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung als bestallter D-Arzt wurde präzisiert und ausgeweitet. Weiter benötigt der neue D-Arzt mindestens 8 Jahre Weiterbildung; will er die formalen Qualifikationen der meisten heutigen Praxisinhaber erreichen, sind es mindestens 11 Jahre (Doppelfacharzt).
Änderungen in der Vergütung
Zu nennen sind seit 2005 Zuschläge zum ambulanten Operieren, seit 2012 Aufwertungen häufig vorkommender Eingriffe, teilweise mit erhöhtem dokumentatorischen Aufwand, sowie bei Anpassung der Leistungslegenden eine Erhöhung der Gutachtengebühren. Zur Lösung von Differenzen in der Rechnungsstellung haben inzwischen Clearingstellen ihre Arbeit aufgenommen.
Schlussfolgerung
Es bleibt die Forderung, endlich reale Kosten im operativen Bereich durch anerkannte moderne Erhebungsverfahren zu ermitteln und einschließlich der Overheadleistungen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig zu vergüten.