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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 2/2015

01.10.2015 | Übersichten

Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung

verfasst von: Dr. C. Schüürmann

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 2/2015

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Zusammenfassung

Hintergrund

Die Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren hat auch für den niedergelassenen Durchgangsarzt viele Veränderungen gebracht.

Fachliche und räumliche Veränderungen

Die fachlichen Voraussetzungen wurden deutlich verändert, die räumlichen Voraussetzungen bleiben erhalten bzw. sind durch begleitende Hygieneverordnungen verschärft worden. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung als bestallter D-Arzt wurde präzisiert und ausgeweitet. Weiter benötigt der neue D-Arzt mindestens 8 Jahre Weiterbildung; will er die formalen Qualifikationen der meisten heutigen Praxisinhaber erreichen, sind es mindestens 11 Jahre (Doppelfacharzt).

Änderungen in der Vergütung

Zu nennen sind seit 2005 Zuschläge zum ambulanten Operieren, seit 2012 Aufwertungen häufig vorkommender Eingriffe, teilweise mit erhöhtem dokumentatorischen Aufwand, sowie bei Anpassung der Leistungslegenden eine Erhöhung der Gutachtengebühren. Zur Lösung von Differenzen in der Rechnungsstellung haben inzwischen Clearingstellen ihre Arbeit aufgenommen.

Schlussfolgerung

Es bleibt die Forderung, endlich reale Kosten im operativen Bereich durch anerkannte moderne Erhebungsverfahren zu ermitteln und einschließlich der Overheadleistungen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig zu vergüten.
Metadaten
Titel
Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung
verfasst von
Dr. C. Schüürmann
Publikationsdatum
01.10.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 2/2015
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-015-0060-2

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