Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast auf Patientenseite bei Infektionen mit dem Urteil vom 19. Februar 2019 (VI ZR 505/17) fortgeführt. Während es grundsätzlich dem Anspruchsteller obliegt, alle seinen Anspruch stützenden Tatsachen darzulegen, genügt bei Infektionsschäden die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens, um die erweiterte - sekundäre - Darlegungslast der Behandlungsseite auszulösen.
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Ob bei einer Notfalloperation nach Schenkelhalsfraktur eine Hemiarthroplastik oder eine totale Endoprothese (TEP) eingebaut wird, sollte nicht allein vom Alter der Patientinnen und Patienten abhängen. Auch über 90-Jährige können von der TEP profitieren.
Beginnen ältere Männer im Pflegeheim eine Antihypertensiva-Therapie, dann ist die Frakturrate in den folgenden 30 Tagen mehr als verdoppelt. Besonders häufig stürzen Demenzkranke und Männer, die erstmals Blutdrucksenker nehmen. Dafür spricht eine Analyse unter US-Veteranen.
Personen mit chronischen Rückenschmerzen, die von einfühlsamen Ärzten und Ärztinnen betreut werden, berichten über weniger Beschwerden und eine bessere Lebensqualität.
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