Erschienen in:
08.10.2015 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Auch bei telefonischer Beratung ist die Nr. 3 GOÄ möglich
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 17/2015
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Auszug
_ In der Leistungsbeschreibung der Nr. 3 GOÄ wird eine „eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher“ gefordert. In einer Fußnote wird darüber hinaus festgelegt, dass die Leistung mindestens zehn Minuten dauern muss und nur als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 berechnet werden kann. Will man die Nr. 3 mehr als einmal im Behandlungsfall berechnen – im GOÄ-Bereich also mehr als einmal im Monat –, bedarf es einer besonderen Begründung. Die Leistung ist beim Ansatz des Schwellenmultiplikators mit 20,10 Euro bewertet. …