Erschienen in:
22.04.2022 | FB_Übersicht
Aufklärung über Organspende in der Hausarztpraxis
Welche Faktoren beeinflussen den Erfolg?
verfasst von:
Zoë Fehring, Dr. med. Philip Boehme, Prof. Dr. med. Stefan Wirth, Prof. Dr. med. Christian Prinz, Dr. med. Leonard Fehring
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Sonderheft 6/2022
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund: Laut des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sollen Hausärzte in Deutschland ab 1. März 2022 ihre Patienten regelmäßig zur Organspende informieren und aufklären. Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Organspendezahlen in Deutschland. Bislang ist jedoch wenig bekannt, welche Faktoren die Aufklärung durch Hausärzte beeinflussen.
Methode: Es wurde eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte im November und Dezember 2021. 215 Datensätze konnten ausgewertet werden.
Ergebnisse: Hausärzte sehen sich in Verantwortung für die Aufklärung über Organspende (86%). Die meisten investieren bislang jedoch wenig Zeit in die Aufklärung von Patienten. 75% der Hausärzte geben an, im Alltag zu wenig Zeit für Aufklärungsgespräche zu haben und 80% sehen Schwierigkeiten bei der Thematisierung von Organspende durch gesellschaftliche Tabus. Die gesetzlichen Neuregelungen sind nur bei 24% der Hausärzte bekannt. Nur die Hälfte der Befragten hält sich für ausreichend informiert, um über Organspende aufzuklären. Hausärzte halten im Mittel eine Vergütung von knapp 40 Euro pro Aufklärungsgespräch für angemessen.
Schlussfolgerungen: Hausärzte setzen sich bislang wenig mit dem Thema Organspende auseinander und benötigen umfassendere Informationen für die Aufklärung von Patienten. Zudem wird mehr Zeit benötigt, um der Aufklärung im Alltag gerecht zu werden. Jüngere Bürger können von Hausärzten jedoch nur eingeschränkt erreicht werden, diese Altersgruppe muss auf anderem Weg adressiert werden.
Schlüsselwörter: Organspende, Transplantationsgesetz, Aufklärung, Hausarzt, Organspendeausweis
Eingereicht am 17.1.2022 - Revision akzeptiert am 8.2.2022