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Erschienen in: HautinForm 4/2020

01.12.2020 | Berufsdermatosen | Magazin

Am 1. Januar 2021 fällt der Unterlassungszwang

Trotz Berufskrankheit im angestammten Job bleiben

verfasst von: Wolfgang Hardt

Erschienen in: HautinForm | Ausgabe 4/2020

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Auszug

Am 1. Januar 2021 tritt eine entscheidende Änderung für Arbeitnehmer im Berufskrankheitenrecht in Kraft: Der Unterlassungszwang fällt weg. Das bedeutet, dass Personen mit berufsbedingten Hauterkrankungen wie einem Handekzem ihre angestammte Arbeit nicht mehr aufgeben müssen, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen und damit rechtsverbindlich eine bessere Versorgung über die Unfallversicherung zu erhalten.
Metadaten
Titel
Am 1. Januar 2021 fällt der Unterlassungszwang
Trotz Berufskrankheit im angestammten Job bleiben
verfasst von
Wolfgang Hardt
Publikationsdatum
01.12.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Berufsdermatosen
Erschienen in
HautinForm / Ausgabe 4/2020
Print ISSN: 1866-6353
Elektronische ISSN: 2198-3445
DOI
https://doi.org/10.1007/s16022-020-0099-5

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