Zusammenfassung
In einem Klinikunternehmen muss Risikomanagement in Bezug auf die Patientenversorgung und auf das betriebliche sowie das gesetzlich vorgeschriebene Qualitäts- und Risikomanagement betrachtet werden.
Das Ziel hierbei ist, Patienten bestmöglich zu versorgen und eine vertrauensvolle und sichere Umgebung für Patienten und Mitarbeiter zu schaffen. Mit der Einführung eines CIRS soll eine Sicherheitskultur, in der sich sicherheitsförderliches Verhalten positiv selbst verstärkt, aufgebaut werden.
Die Anwendung des betrieblichen Risikomanagements resultiert aus den Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und den Vorgaben aus Basel II.
In einem Klinikunternehmen sind somit klinisches und betriebswirtschaftliches Risikomanagement eng verknüpft. Fehlermanagement auf der Basis von CIRS ist hier ein wichtiger Bestandteil im Sinne einer Risikoprophylaxe.