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10.12.2020 | COVID-19 | Nachrichten

Deckung erweitert

Arzthaftpflicht reagiert auf Corona-Impfungen

verfasst von: Ilse Schlingensiepen

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Ärzte, die sich in Corona-Impfzentren engagieren wollen, müssen sich wohl keine Sorgen um die Haftung machen: Erste Versicherer haben jetzt ihre Policen angepasst. Dort versicherte Ärzte müssen nicht einmal den Einsatz nachmelden.

Die Versicherer reagieren auf die neuen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Die HDI Versicherung und die Deutsche Ärzteversicherung erweitern die Arzthaftpflichtdeckung um die Corona-Impfung. Ärzte, die künftig in den Corona-Impfzentren arbeiten, sind demnach über ihre bereits bestehende Police versichert. Das gilt auch für die späteren Impfungen in den Praxen.

„Kein Arzt muss sich bei uns Sorgen machen, dass er keine Deckung hat“, sagt Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Haftpflicht Heilwesen bei der HDI. Wer bei der HDI eine Berufshaftpflichtpolice abgeschlossen hat, ist also abgesichert, falls er oder sie Corona-Impfungen in einem der Impfzentren durchführt.

Wichtig: Die Erweiterung des Versicherungsschutzes greift unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang. Sie kostet Kunden nichts, und die Tätigkeit muss dem Versicherer nicht extra mitgeteilt werden. Die Ausweitung der Deckung gilt auch für Ärzte im Ruhestand, die eine Ruhestandsversicherung unterhalten.

Haftung für Delegation

Genauso geht mit der Deutschen Ärzteversicherung ein weiterer großer Anbieter in der Arzthaftpflicht vor. „Jeder, der bei uns eine Haftpflicht-Deckung hat, hat die Corona-Impfung eingeschlossen“, betont Daniel Meiß, Leiter des Geschäftsfelds Sachversicherung bei dem Kölner Anbieter.

Bereits im März hatte die Deutsche Ärzteversicherung eine Zusatzversicherungsbestätigung erstellt, nach der in der Corona-Pandemie unterstützende ärztliche Maßnahmen auch außerhalb von Praxen versichert sind. Dazu gehört neben Beratungen, Probenentnahmen für Tests auf SARS-CoV-2 auch die Tätigkeit in Fieberambulanzen und künftig auch Corona-Impfzentren.

„Diese Bestätigung können sich Kunden bei Bedarf zusenden lassen“, so Meiß. Die erweiterte Deckung gilt auch für Rentner oder Medizinstudierende, die sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren und eine Police bei der Deutschen Ärzteversicherung haben.

Ob sich der Versicherungsschutz in den Corona-Zentren auch auf die von Ärzten delegierten Leistungen erstreckt, hängt von der jeweiligen Konstellation in den Zentren ab, erläutert HDI-Manager Lutz.

„Renn los und hilf“

„Klar ist: Wenn der Arzt die Aufsicht hat, haftet er auch für das nachgeordnete Personal.“ Der Betrieb und die Organisation der Zentren sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, das hat Auswirkungen auf die Verträge, die Ärzte mit den Zentren schließen.

„Eine Frage ist, ob der Arzt einen Freistellungsanspruch hat.“ Er greift etwa bei einer Anstellung gegenüber dem Arbeitgeber. Bei ihren Kunden übernehme HDI die Klärung solcher Fragen, versichert Lutz. Die Ärzte müssen sich damit nicht belasten. „Wir kümmern uns um die Bewertung und regulieren die Schäden, je nachdem wie die Konstellation ist.“

In manchen Bundesländern ist die Corona-Impfung eine hoheitliche Aufgabe, andere sehen Ärzte in der Pflicht. Das habe Einfluss auf den Versicherungsschutz, bestätigt Meiß. Auch die Deutsche Ärzteversicherung sorge dafür, dass Ärzte im Schadenfall nicht im Regen stehen. Das gelte auch für den Fall, dass wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen wird. Meiß: „Auch dann muss sich der betroffene Arzt keine Sorgen machen. Wir sagen: Renn los und hilf.“

Quelle: Ärzte Zeitung

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