Erschienen in:
02.05.2017 | EBM | AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Viele Leistungen können delegiert werden
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 8/2017
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Auszug
_ Die Allgemeinen Bestimmungen des EBM sehen unter Punkt I.2.2 vor, dass eine Nr. nur berechnet werden kann, wenn der Arzt die für die Abrechnung relevanten Inhalte „gemäß §§ 14a, 15 und § 25 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) persönlich erbringt“. Das klingt etwas kompliziert, zumal hier auf den BMV-Ä verwiesen wird, der nicht unbedingt zur Gewohnheitslektüre der Vertragsärzte zählen dürfte. Die Beachtung der Auflage ist aber unumgänglich — allein schon deshalb, weil man ansonsten unvermittelt in eine Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben verwickelt werden könnte. Bei den persönlich zu erbringenden Leistungen sieht der EBM nämlich solche Zeitvorgaben vor. Überschreitet man 12 Stunden an einzelnen Tagen oder 780 Stunden im Quartal, droht ein Regress oder sogar der Staatsanwalt. …