Zusammenfassung
Zentrale ethische Aufgabe bei demenziellen Erkrankungen ist es, das Spannungsverhältnis zwischen Respekt für die Selbstbestimmung des Kranken und Fürsorgepflicht individuell und im Verlauf der Krankheit immer wieder optimierend zu entspannen; Leitgedanke ist, dieses oft als antagonistisch erlebte Verhältnis als komplementär zu verstehen, also bei aller notwendigen Fürsorge dem Willen des Demenzkranken Raum geben. Ausmaß und Spezifika von Einschränkungen der Selbstbestimmungsfähigkeit sowie deren Feststellung werden erörtert. Willensbekundungen für zukünftige Situationen, in denen die Selbstbestimmungsfähigkeit erloschen ist, können in Patientenverfügungen festgehalten werden. Schwierigkeiten in deren konkreter Umsetzung werden kasuistisch exemplifiziert. Nimmt die Selbstbestimmungsfähigkeit ab, dann nimmt für den Arzt die handlungsleitende Bedeutung der dem Menschen »inhärenten« Würde als Würde des hilfsbedürftigen Kranken zu.