01.02.2004 | Bekanntmachung des Robert Koch-Instituts
Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern, Ausgabe 2004
Folgende Falldefinitionen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz—IfSG) treten am 1.1.2004 in Kraft und ersetzen die seit 2001 gültigen Falldefinitionen
Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 2/2004
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