Zusammenfassung
Die Haut als größtes Organ des Körpers ist bei nahezu 90 % der misshandelten Kinder betroffen. Hämatome sind dabei die häufigste klinische Manifestation einer Misshandlung. Für die Beurteilung von Hautbefunden als Indikatoren einer Misshandlung spielen das Verteilungsmuster – Lokalisation –, das Erscheinungsbild – Art – und das Alter des Kindes und der damit verbundene Grad an Mobilität die größte Rolle. Die früher oft zitierte unterschiedliche zeitliche Zuordnung – Mehrzeitigkeit – hat aufgrund der Unzuverlässigkeit der Zuordnung verschiedener Farben zu einem definierten Hämatomalter weitestgehend an Bedeutung verloren. Die gängige Gleichsetzung „multiple Hämatome unterschiedlichen Alters“ mit einer Kindesmisshandlung ist aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zulässig. Die Art und die Lokalisation von Hautbefunden lassen dagegen häufiger Rückschlüsse auf die Verursachung zu, insbesondere zur Differenzialdiagnose eines Sturz- oder Schlaggeschehens. Bestimmte Muster, wie Bissverletzungen, sind so charakteristisch, dass allein hieraus der begründete Verdacht auf eine Misshandlung entsteht. Die Verletzungen aus absichtlich beigebrachten thermischen Einwirkungen sind oft schon aufgrund ihrer erheblichen Schmerzhaftigkeit besonders schwerwiegend.