Erschienen in:
01.08.2020 | Aus unserem Fach
Heilmittel-Blankoverordnung monetär und juristisch unklar
Ein Kommentar
verfasst von:
Dr. Karsten Braun
Erschienen in:
Orthopädie und Unfallchirurgie
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Ausgabe 4/2020
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Auszug
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde - unabhängig von der neuen Heilmittelrichtlinie 2020 - die Heilmittel-Blankoverordnung eingeführt (§ 125a SGB V). Danach sollen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden bei ausgewählten Indikationen über Art, Dauer und Frequenz der Behandlung bald selbst entscheiden. Diagnose- und Indikationsstellung erfolgen weiterhin durch den Vertragsarzt. Die Einzelheiten hat der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich verantwortlichen Spitzenorganisationen bis zum 15. März 2021 festzulegen und diese sind aktuell noch nicht bekannt. …