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Erschienen in: Uro-News 3/2021

15.03.2021 | Impfungen | Panorama

Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden

Krebs berechtigt nicht zu einer vorgezogenen Corona-Impfung

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 3/2021

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Auszug

Krebskranke haben keinen Anspruch auf eine vorgezogene Corona-Impfung. Trotz ihrer durch die Therapie geschwächten Immunabwehr sei der Vorrang der über 80-Jährigen nicht zu beanstanden, so das Verwaltungsgericht Berlin. Es wies damit Klagen zweier Krebspatienten ab. Diese meinten, wegen ihrer therapiebedingten Immunschwäche seien sie besonders gefährdet und könnten daher eine sofortige Schutzimpfung beanspruchen. Es sei nicht zu rechtfertigen, bei der Impfreihenfolge zunächst vor allem auf das Alter abzustellen und bestehende Erkrankungen nicht zu berücksichtigen.
Metadaten
Titel
Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden
Krebs berechtigt nicht zu einer vorgezogenen Corona-Impfung
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
15.03.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Impfungen
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 3/2021
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-021-4548-8

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