Krebskranke haben keinen Anspruch auf eine vorgezogene Corona-Impfung. Trotz ihrer durch die Therapie geschwächten Immunabwehr sei der Vorrang der über 80-Jährigen nicht zu beanstanden, so das Verwaltungsgericht Berlin. Es wies damit Klagen zweier Krebspatienten ab. Diese meinten, wegen ihrer therapiebedingten Immunschwäche seien sie besonders gefährdet und könnten daher eine sofortige Schutzimpfung beanspruchen. Es sei nicht zu rechtfertigen, bei der Impfreihenfolge zunächst vor allem auf das Alter abzustellen und bestehende Erkrankungen nicht zu berücksichtigen.
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