Die im Leichenpass vermerkte Todesursache stimmt oft genug nicht mit der Realität überein; das hat eine Studie aus Frankfurt ergeben. Bei im Ausland verstorbenen Bundesbürgern ist daher nach der Überführung in jedem Fall noch eine Sektion durch einen geschulten Arzt zu fordern.
30.09.2019 | Leichenschau | Nachrichten