Zusammenfassung
Auf einen Blick
Verordnungsprofil Das höchste Verordnungsvolumen unter den Onkologika haben weiterhin Hormonantagonisten zur Behandlung des Mammakarzinoms und des Prostatakarzinoms, auf die 62 % der definierten Tagesdosen (DDD) entfallen. An zweiter Stelle stehen die klassischen Zytostatika mit der führenden Gruppe der Antimetabolite, was vor allem auf den häufigen Verordnungen von 5-Fluorouracil beruht. Als nächste Gruppen folgen monoklonale Antikörper und Proteinkinaseinhibitoren, deren Verordnungsvolumen um 13 % bzw. 17 % gegenüber 2019 zugenommen hat. Führende Gruppe der monoklonalen Antikörper sind erstmals Antikörper gegen PD-1-Rezeptoren und PD-L1-Liganden, die für ein stetig wachsendes Spektrum von onkologischen Indikationen zugelassen sind, gefolgt von HER2-Antikörpern zur Behandlung des HER2-positiven Mammakarzinoms. Die inzwischen verfügbaren 4 Biosimilars zu Trastuzumab übertreffen 2020 deutlich das Verordnungsvolumen des Originalpräparats (Herceptin). Führende Vertreter der Proteinkinaseinhibitoren sind fast gleichauf die CDK-Inhibitoren für die Behandlung des hormonrezeptorpositiven, fortgeschrittenen Mammakarzinoms, und die BCR-ABL-Tyrosinkinaseinhibitoren zur Behandlung der chronischen myeloischen Leukämie, bei denen insbesondere zwei Generika von Imatinib deutliche Zuwächse im Verordnungsvolumen aufweisen. Weitere Proteinkinaseinhibitoren werden eingesetzt vor allem zur Behandlung der primären Myelofibrose (MF) und nach Polycythämia Vera bzw. Essenzieller Thrombozythämie auftretenden MF, des nicht-kleinzeilligen Lungenkarzinoms, des Nierenzellkarzinoms und von gynäkologischen Tumoren (Mamma- bzw. Ovarialkarzinom).