Zusammenfassung
Auf einen Blick
Zahnärztliche Verordnungen nehmen nur einen Anteil von etwa 1 % an der Gesamtverordnungszahl in Deutschland ein. Dies entspricht etwa 0,9 % des gesamten Verordnungsvolumen (nach definierten Tagesdosen, DDD) in D und trägt zu 0,2 % der gesamten Nettokosten in Deutschland bei. Im Jahr 2022 wurde bei Verordnungen sowie im Verordnungsvolumen des zahnärztlichen Bereichs das Niveau von 2020 erreicht. Zahnärztlich verordnet werden hauptsächlich Arzneistoffe aus der Gruppe der antibakteriellen Arzneistoffe (Antibiotika), gefolgt von den Antiphlogistika, den Fluoridpräparaten und den Analgetika. Betrachtet man die DDD, dann handelt es sich dabei hauptsächlich um Fluoridpräparate, welche einen Anteil von ca. 83 % an der DDD ausmachen. Dabei sind fast ausschließlich topische fluoridhaltige Zahngele von Bedeutung. Danach folgt die Arzneimittelgruppe der Antibiotika und Antiinfektiva mit einem DDD-Anteil von ca. 7,0 % an der Gesamtzahl zahnärztlicher Verordnungen, wobei insbesondere Amoxicillin und Clindamycin eine prominente Rolle haben. Bei den ähnlich starken Antiphlogistika (DDD-Anteil von 6,9 %) ist Ibuprofen der mit Abstand wichtigste Arzneistoff. Der Anteil der Analgetika und topischen Lokalanästhetika an der DDD ist mit 0,4 % sehr klein. Etwa 2/3 entfallen dabei auf den Arzneistoff Metamizol, der in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.