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Erschienen in: Uro-News 3/2017

04.03.2017 | Panorama

Auch kurzfristiges Stornieren ist erlaubt

Patient sagt Op.-Termin ab: kein Schadenersatz!

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 3/2017

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Auszug

_ Patienten können einen vereinbarten Behandlungsvertrag mit ihrem Arzt jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Sehen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer Klinik bei einem abgesagten Op.-Termin Schadenersatzzahlungen vor, sind diese in der Regel unwirksam. So urteilte das Amtsgericht München (Az.: 213 C 27099/15). …
Metadaten
Titel
Auch kurzfristiges Stornieren ist erlaubt
Patient sagt Op.-Termin ab: kein Schadenersatz!
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
04.03.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 3/2017
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-017-1398-5

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