Erschienen in:
11.04.2022 | Rund um den Beruf
Fallstricke beim Praxiskaufvertrag
Patientenstamm ist keine Handelsware
verfasst von:
Jörg Hohmann
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 4/2022
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Auszug
Vorsicht bei der Ausgestaltung eines Kaufvertrages für eine Arztpraxis: Umfasst der Vertrag die Veräußerung des Patientenstamms, verstößt dieses gegen das standesrechtliche Verbot entgeltlicher Zuweisungen, der Vertrag ist dann nichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bestätigt. …