Erschienen in:
16.04.2014 | AUS DER PRAXIS
Standardweg für Einführung von EBM-Leistungen definiert
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 7/2014
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Auszug
_ Der Bewertungsausschuss in Berlin hat zum 1. April 2014 ein Verfahrenskonzept zur Einführung neuer Leistungen in den EBM beschlossen. Die neuen Grundsätze sollen auch die zügige Umsetzung von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gewährleisten. Sie konkretisierten das bisherige Vorgehen des Bewertungsausschusses und sollen die Verhandlungen in dem Gremium beschleunigen. So müssen die Bewertungen der neuen Leistungen gemäß den Kalkulationsgrundsätzen des Standardbewertungssystems (StaBS) vorgenommen werden und die Beratungen über die Leistungslegende und die Höhe der Bewertung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des entsprechenden G-BA-Beschlusses abgeschlossen sein. Der Kalkulationspunktwert, mit dem die gemäß StaBS ermittelten Kosten einer neuen Leistung in Punktzahlen des EBM umgerechnet werden, beträgt 10 Cent. Dies gilt ebenso für Änderungen von G-BA-Richtlinien, die eine Anpassung des EBM erfordern. …