Erschienen in:
01.01.2010 | Leitthema
Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien
Umsetzung in innerstaatliches Recht
verfasst von:
A. Dwenger, Dr. J. Straßburger, W. Schwerdtfeger
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 1/2010
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Zusammenfassung
Die Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 hat für die Arzneimittel für neuartige Therapien (Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte) einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und bedarf grundsätzlich keiner Umsetzung in nationales Recht. Die mit der Verordnung erfolgte Änderung der Richtlinie 2001/83/EG führt allerdings zu einem Umsetzungs- und Anpassungsbedarf des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG), dem mit der 15. AMG-Novelle nachgekommen wird. Insbesondere werden der Begriff „Arzneimittel für neuartige Therapien“ sowie Sondervorschriften für nicht routinemäßig hergestellte Arzneimittel für neuartige Therapien, die auf die Ausnahmeregelung in Art. 28 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 zurückgehen, im Arzneimittelgesetz umgesetzt. Diese Sondervorschriften werden im Einzelnen erläutert.