Zusammenfassung
Auf einen Blick
Zahnärztliche Verordnungen nehmen nur einen Anteil von 1,1 % an der Gesamtverordnungszahl in Deutschland ein. Dies entspricht etwa 1,1 % der gesamten DDD in D und trägt zu 0,2 % der gesamten Nettokosten in Deutschland bei. Zahnärztlich verordnet werden hauptsächlich Arzneistoffe aus den Gruppen der Antibiotika (antibakterielle Arzneistoffe) und Antiinfektiva, gefolgt von den Antiphlogistika und mit Abstand die Gruppen der Fluoridpräparate und Analgetika. Betrachtet man die DDD, dann handelt es sich dabei hauptsächlich um topische Fluoridpräparate, welche einen Anteil von ca. 84 % an der DDD ausmachen. Dabei sind fast ausschließlich natriumfluoridhaltige Zahngele von Bedeutung. Danach folgt die Arzneimittelgruppe der Antibiotika und Antiinfektiva mit einem DDD-Anteil von ca. 6,4 % an der Gesamtzahl zahnärztlicher Verordnungen, wobei insbesondere Amoxicillin und Clindamycin eine prominente Rolle haben. Bei den ähnlich starken Antiphlogistika (DDD-Anteil von 6,2 %) ist Ibuprofen der mit Abstand wichtigste Arzneistoff. Der Anteil der Analgetika und oralen Lokalanästhetika an der DDD ist mit 0,4 % sehr klein. Etwa 60 % entfallen dabei auf den Arzneistoff Metamizol, der in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.