Erschienen in:
06.06.2023 | Begutachtung | Originalien
Missstände in Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren aus gewerbeärztlicher Sicht
verfasst von:
F. Scharfenberg, T. Nauert, U. Kranz, PD Dr. med. G. Korinth, U. Bolm-Audorff
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 5/2023
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Zusammenfassung
Hintergrund
Qualitätsmängel in Berufskrankheiten(BK)-Verfahren führen meist zur Ablehnung einer BK. Wir stellen Missstände dar, die sich bei der gewerbeärztlichen Mitwirkung gem. § 4 Berufskrankheiten-Verordnung zeigen und präsentieren Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der BK-Verfahren.
Methodik
Eine Arbeitsgruppe der Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e. V. hat mittels strukturierter Fragen und anhand eigener Erfahrungen die Qualität der BK-Verfahren und deren Überprüfung durch gesetzliche Unfallversicherungsträger (UVT) untersucht. Missstände in BK-Verfahren aus 3 Bundesländern werden beschrieben und jeweils 15 Fallbeispiele für die häufigsten Kategorien dargestellt.
Ergebnisse
Als Folge der kontinuierlichen Abnahme der Zahl der Gewerbeärzte liegt die gewerbeärztliche Bearbeitungsquote der BK-Fälle in 10 Ländern bei < 40 %, in 8 davon bei ≤ 28 % und in 4 bei ≤ 6 %. Im Zeitraum 2017–2022 wurden folgende Kategorien für Missstände festgestellt: „Probleme bei der Ermittlung arbeitstechnischer Voraussetzungen“, „fehlerhafte beratungsärztliche oder gutachterliche Stellungnahmen“ und „Verfahrensfehler der UVT-Verwaltungen“. Angaben der UVT deuten darauf hin, dass eine wirksame Qualitätskontrolle der BK-Verfahren nicht stattfindet.
Diskussion
Es wurde eine Vielzahl typischer Missstände festgestellt, die im Wesentlichen durch die UVT, beratende Ärzte und Gutachter verursacht werden. Unsere Ergebnisse sollten repräsentativ für Länder mit relevanter gewerbeärztlicher BK-Bearbeitung sein. Fehlt diese, ist von einer erheblichen Zahl unerkannter Missstände auszugehen. Eine höhere gewerbeärztliche Bearbeitungsquote und die Umsetzung unserer Vorschläge sind geeignet, die Qualität der BK-Verfahren wesentlich zu verbessern.