20.03.2024 | Medizinrecht
Die Pein der Abrechnung oder: Peinlich genau heißt peinlich genau
Anmerkung zu SG München, Urteil vom 04.05.2023 – S 38 KA 180/20
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn, Bernd Josef Fehn, Jan Ole Schmieding
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Auszug
Das Sozialgericht (SG) München hat in seinem Urteil vom 04. Mai 2023
1 den Grundsatz der peinlich genauen Abrechnung für die Dokumentation ärztlicher Leistungen unterstrichen. Im dortigen Fall wurden grob fahrlässig und wohl zumindest teilweise auch vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung gemacht. Diese Entscheidung zeigt nicht nur die Konsequenzen für augenscheinlich falsche Abrechnungen auf, sondern ist auch für wahrheitsgemäß abrechnende (Zahn)ärztinnen und (Zahn)ärzte von großer Bedeutung. Das Gericht zeigt den Maßstab auf, an dem sich eine kassenärztliche Abrechnung messen lassen muss. Es folgt mit seinem Urteil dem
Ansatz der peinlich genauen Abrechnung, bei dessen Nichtbeachtung Rückzahlungsforderungen drohen, die u. U. ein wirtschaftlich-existenziell relevantes Ausmaß erreichen können. …