Erschienen in:
13.07.2016 | Endodontische Aufbereitung | praxis
GOZ-Tipp
BEMA statt GOZ? Zweimal das grundsätzlich gleiche Problem
verfasst von:
Dr. Peter H. G. Esser
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2016
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Zusammenfassung
Der erste Problemfall tritt gelegentlich auf bei Privatleistungen, insbesondere Funktionsabformung im „stark reduzierten Restgebiss“. Es liegt ein Restgebiss mit vier Zähnen im Unterkiefer und einseitig sehr ausgedehnter Freiendsituation vor. Es erfolgte die gleichartige prothetische Versorgung eines GKV-Patienten. Die private Zusatzversicherung lehnt Kostenübernahme einiger privat berechneter GOZ-Leistungen wie 0060 (Diagnostik-/ Planungsmodelle), 4040 (okklusal-artikuläres Grobeinschleifen), 4070/4075 (chirurgische geschlossene PAR-Therapie) und 4080 (Gingivoplastik) ab, da es sich um originäre GKV-Leistungen handele, für die sie vertragsgemäß nicht zahlungspflichtig sei.