Medizinische Fachangestellte (MFA), die im Homeoffice arbeiten, sind seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes auch bei Wegen am Heimarbeitsplatz versichert - zum Beispiel, wenn sie in der Küche ein Getränk oder etwas zu essen holen oder zur Toilette gehen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung hin. Ein Unfall auf dem Weg in die Küche wird nun zum Arbeitsunfall. An der Arbeitsstätte in der Praxis gilt diese Regelung bereits seit Längerem. "Diese Unterscheidung ließ sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten", heißt es in der Meldung. Daher bestimme das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Laut DGUV hat sich auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes auf Wegen, die MFA zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen, eine Änderung ergeben. Für Beschäftigte, die im Betrieb arbeiten, gelte schon bisher: Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Kita oder zur Schule zu bringen, sind sie dabei weiterhin versichert. Für Angestellte im Homeoffice waren Wege, um Kinder in Betreuung zu geben, bisher nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Das habe sich mit der Gesetzesreform nun geändert: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuungseinrichtung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Dies sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiter abzusichern, heißt es in der Gesetzesbegründung.
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