Die Begutachtung der Freiverantwortlichkeit eines Suizidwunsches muss klar getrennt werden von der Motivation. Müsste diese seitens der Psychiaterinnen und Psychiater begutachtet werden, führte dies zu einem schweren ethischen Konflikt, sagt DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer.
23.11.2022 | Geriatrie und Gerontologie | Nachrichten