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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 9/2016

30.08.2016 | GOÄ | praxis

GOZ-Tipp

„Digitales Röntgen“ oft nicht als Grund für höheren Steigerungssatz anerkannt

verfasst von: Dr. Peter H. G. Esser

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 9/2016

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Zusammenfassung

Wieder hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (25.10.2013, Az. 12 K 4261/12) geurteilt, dass die Angabe „Digitales Röntgen“ nicht ausreichend sei zur Begründung eines erhöhten Steigerungssatzes bei Röntgenleistungen (Ä5000, Ä5004). Die Richter weisen darauf hin, dass die Begründung „Geringe Strahlenbelastung“ oder „Umweltschonung“ durch digitale Bildgebung aus Sicht des Gerichtes keine ausreichende Begründung darstelle, da diese nicht in der Person des Klägers begründet sei und nur allgemein eine bestimmte Art der Behandlung beschreibe.
Metadaten
Titel
GOZ-Tipp
„Digitales Röntgen“ oft nicht als Grund für höheren Steigerungssatz anerkannt
verfasst von
Dr. Peter H. G. Esser
Publikationsdatum
30.08.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 9/2016
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-016-6417-5

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