Erschienen in:
15.09.2015 | Rund um den Beruf
Änderung der Richtlinie Hirntoddiagnostik betrifft Neurologen
Hintergründe und kritische Anmerkungen
verfasst von:
Dr. med. Elisabeth Rehkopf
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Sonderheft 13/2015
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Zusammenfassung
In der vierten Fortschreibung der Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes ist der wissenschaftliche Beirat der Empfehlung gefolgt, dass einer der Untersucher ein neuromedizinischer Facharzt sein muss. Der Vorstand der BÄK hat die neue Richtlinie mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit beschlossen, sie ist seit der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt am 6. Juli 2015 rechtlich verbindlich.