Erschienen in:
13.08.2021 | Infertilität | Leitthema
Hormonelle Kinderwunschbehandlung und Verbotsliste der World Anti-Doping Agency (WADA)
verfasst von:
Dr. Anja Scheiff
Erschienen in:
Gynäkologische Endokrinologie
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Ausgabe 3/2021
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Zusammenfassung
Viele Wirkstoffe, die zur hormonellen Kinderwunschbehandlung eingesetzt werden, sind Bestandteil der im Sport geltenden sog. Verbotsliste. Bei Frauen werden zur Stimulation der Ovulation GnRH(„gonadotropin-releasing hormone“)-Rezeptor-Agonisten oder -Antagonisten, Gonadotropine, Antiestrogene und/oder Aromatasehemmer eingesetzt. Nach der Follikelpunktion und bis in die Schwangerschaft hinein unterstützen Gestagene und humanes Choriongonadotropin die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft. Liegen die Ursachen für eine Infertilität beim Mann, können – im „off-label use“ eingesetzte – Aromatasehemmer und Antiestrogene die Spermienproduktion und -beweglichkeit verbessern. Gleichwohl darf Leistungssportler*innen die Möglichkeit einer assistierten Reproduktionsbehandlung nicht per se vorenthalten werden. Dieser Beitrag erläutert die aktuell geltenden Anti-Doping-Bestimmungen, das Genehmigungsverfahren für die Anwendung verbotener Wirkstoffe bei Sportler*innen und enthält Tipps, wie behandelnde Ärzt*innen hier unterstützen können, sodass eine hormonelle Kinderwunschbehandlung im Einklang mit den Anti-Doping-Regeln durchgeführt werden kann.