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Erschienen in: Der Gastroenterologe 3/2016

19.04.2016 | Infliximab | Berufspolitisches Forum

Biosimilars – ähnlich, aber nicht gleich?

verfasst von: Prof. Dr. F. Hartmann

Erschienen in: Die Gastroenterologie | Ausgabe 3/2016

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Auszug

Nach Definition der WHO sind Biosimilars biotherapeutische Produkte, die hinsichtlich ihrer Qualität, Sicherheit und therapeutischen Effektivität einem bereits zugelassenen biotherapeutischen Produkt entsprechen. 22 Biosimilars wurden bereits von der European Medicines Agency (EMA, Stand Februar 2016) zugelassen, 13 wurden zwischenzeitlich vom Hersteller in Deutschland auch in den Verkehr gebracht, weitere werden in absehbarer Zeit folgen. Nachdem bereits im letzten Jahr das Patent der Europäischen Union (EU) für Infliximab abgelaufen ist, kommt auch das Patent des umsatzstarken Adalimumab in Europa im Jahr 2018, in den USA bereits im Jahr 2016 an sein Ende. In Anbetracht der hohen Kosten und Umsätze dieser Medikamente sind für die Entwicklung von Adalimumab-Biosimilars bereits 13 Hersteller am Start, das erste Biosimilar zu Adalimumab wurde bereits von Amgen zur Zulassung eingereicht. Wenngleich die Gensequenz der Biosimilars nahezu identisch mit der des Originalproduktes ist, gibt es doch eine Vielzahl von posttranslationalen Modifikationen. Alle Biopharmazeutika – also auch Biosimilars und biosimilare Antikörper – werden mithilfe von lebenden Zellen (Hefen, Escherichia-coli-Bakterien, Hamsterovarialzellen) hergestellt, wobei die genauen Herstellungsprozesse des Originalpräparats nicht publiziert werden – wie z. B. die Glykosylierung, die nicht nur zur Veränderung antigener Eigenschaften, sondern auch von Pharmakokinetik und Pharmakodynamik der Medikamente führen kann. Das bedeutet, dass die biosimilaren Arzneimittel strukturell nicht identisch mit dem Originalpräparat sind. Da im Lauf der Zeit auch beim Originalpräparat aus unterschiedlichen Gründen Veränderungen im Herstellungsprozess vorgenommen werden, sind auch die heute im Handel befindlichen Originalbiologika nicht mehr identisch mit dem ursprünglichen Arzneimittel. Vor diesem Hintergrund haben die EU und die EMA bereits vor mehr als 10 Jahren Regeln zur Entwicklung und Zulassung von Biosimilars festgelegt, die den Nachweis von Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit in präklinischen und Phase-I-Studien fordern, gefolgt von einer vergleichenden Phase-III-Studie mit dem Originalpräparat in einer der zugelassenen Indikationen. Sind Effizienz und Sicherheit mit dem Originalpräparat vergleichbar, kann in Europa das Biosimilar für alle dem Originalpräparat zugewiesenen Indikationen zugelassen werden. Die FDA hat in den USA in ihrem Biologic Price Competition and Innovation Act aus dem Jahr 2009 das Problem zwar angegangen, aber erst im April 2015 finalisiert. So wurde erst im März letzten Jahres das erste und bislang einzige Biosimilar (Filgrastim) zugelassen und von Novartis im September 2015 in den Markt eingeführt. Im Februar dieses Jahres votierte ein FDA „advisory committee“ zugunsten des Biosimilars zu Infliximab von Celltrion, das damit als zweites Biosimilar in den USA im April eine volle Zulassung erfahren könnte. …
Metadaten
Titel
Biosimilars – ähnlich, aber nicht gleich?
verfasst von
Prof. Dr. F. Hartmann
Publikationsdatum
19.04.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwort
Infliximab
Erschienen in
Die Gastroenterologie / Ausgabe 3/2016
Print ISSN: 2731-7420
Elektronische ISSN: 2731-7439
DOI
https://doi.org/10.1007/s11377-016-0066-8

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