Skip to main content
Erschienen in: Der Gynäkologe 4/2015

01.04.2015 | Leitthema

Juristisches Grundwissen in der Mädchensprechstunde (mit Fallbeispielen)

verfasst von: C. Halstrick

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 4/2015

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Die Behandlung und Betreuung Minderjähriger gehört für die Fachgruppe der Frauenärzte zum beruflichen Alltag. Aus dieser Tatsache ergeben sich aus juristischer Sicht eine Reihe sensibler Fragen: Kann das Mädchen allein mit dem Frauenarzt den Behandlungsvertrag abschließen? In welche Behandlungen kann das Mädchen allein einwilligen? Wann muss der Frauenarzt die Eltern oder einen Elternteil informieren?
In dem Beitrag werden die Grundsätze der Geschäftsfähigkeit, der Einwilligungsfähigkeit und der ärztlichen Schweigepflicht bei der Behandlung Minderjähriger sowie typische Behandlungssituationen in der gynäkologischen Praxis erläutert. Schwerpunkte sind die Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger in ärztliche Behandlungsmaßnahmen und die Darstellung typischer Behandlungssituationen in der gynäkologischen Praxis.
Fußnoten
1
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, zu § 630 d, S. 28.
 
2
R.Ratzel/B.Luxemburger, B 2011Handbuch Medizinrecht, Deutscher Anwaltverlag Bonn, Kaiser, S. 794 ff.
 
3
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie du Geburtshilfe (2003) Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger, FRAUENARZT 44:1111–1112, aktualisiert 2011, http://www.dggg.de/leitlinien.
 
4
A. Schäfer/M. Rehborn A (2011) Die Einwilligung Minderjähriger. In: Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht (Hrsg) 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft – 25 Jahre Arzthaftung. Springer, Heidelberg Berlin S. 67.
 
5
Bichler Christan, Gesundheitsrecht 4/2014, Der Minderjährige und sein Recht auf Einwilligung in ärztliche Maßnahmen S. 208,209.
 
6
BGHZ 29,33,36=NJW 1959,811.
 
7
Bundesgerichtshof vom 10.10.2006, Az. VI ZR 74/05.
 
8
Bundesgerichtshof, VersR 1989, 145 f.
 
9
STIKO, Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin, 25. August 2014/Nr. 34.
 
10
STIKO, Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin, 1. September 2014/Nr. 35.
 
11
Ratzel, Neumann (1995) Verordnung von Kontrazeptiva an Jugendliche, FRAUENARZT 35:1034–1035.
 
12
OLG Hamm, NJW 1998, 3424.
 
13
Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage, 2010, § 143 Rdnr. 32; K.Ulsenheimer, 2008, Arztstrafrecht in der Praxis, Rdnr. 336.
 
14
Landgericht Köln vom 17.09.2008, 25 O 35/08, Gesundheitsrecht 2009, 43 f.
 
15
R.Ratzel/B.Luxemburger, B 2011, Handbuch Medizinrecht, S. 904, Rdnr. 114.
 
16
K.Ulsenheimer, 2008, Arztstrafrecht in der Praxis, Rdnr. 439 ff.
 
17
F. Wapler, Der Gynäkologe 11/2011, S. 888 ff, Das Bundeskinderschutzgesetz: ärztliche Befugnisse und Pflichten bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.
 
Metadaten
Titel
Juristisches Grundwissen in der Mädchensprechstunde (mit Fallbeispielen)
verfasst von
C. Halstrick
Publikationsdatum
01.04.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 4/2015
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-014-3455-4

Weitere Artikel der Ausgabe 4/2015

Der Gynäkologe 4/2015 Zur Ausgabe

Magazinseite

Panorama

Mammakarzinom: Senken Statine das krebsbedingte Sterberisiko?

15.05.2024 Mammakarzinom Nachrichten

Frauen mit lokalem oder metastasiertem Brustkrebs, die Statine einnehmen, haben eine niedrigere krebsspezifische Mortalität als Patientinnen, die dies nicht tun, legen neue Daten aus den USA nahe.

Neue S3-Leitlinie zur unkomplizierten Zystitis: Auf Antibiotika verzichten?

15.05.2024 Harnwegsinfektionen Nachrichten

Welche Antibiotika darf man bei unkomplizierter Zystitis verwenden und wovon sollte man die Finger lassen? Welche pflanzlichen Präparate können helfen? Was taugt der zugelassene Impfstoff? Antworten vom Koordinator der frisch überarbeiteten S3-Leitlinie, Prof. Florian Wagenlehner.

Gestationsdiabetes: In der zweiten Schwangerschaft folgenreicher als in der ersten

13.05.2024 Gestationsdiabetes Nachrichten

Das Risiko, nach einem Gestationsdiabetes einen Typ-2-Diabetes zu entwickeln, hängt nicht nur von der Zahl, sondern auch von der Reihenfolge der betroffenen Schwangerschaften ab.

Embryotransfer erhöht womöglich Leukämierisiko der Kinder

13.05.2024 Assistierte Reproduktion Nachrichten

Reproduktionsmedizinische Techniken haben theoretisch das Potenzial, den epigenetischen Code zu verändern und somit das Krebsrisiko der Kinder zu erhöhen. Zwischen Embryotransfer und Leukämie scheint sich ein solcher Zusammenhang bestätigt zu haben.

Update Gynäkologie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.