Zusammenfassung
Die erste „Pille“ wurde 1960 in den USA (Enovid: 150 µg Mestranol und 9,85 mg Norethynodrel) und 1961 in Deutschland (Anovlar: 50 µg Ethinylestradiol und 4 mg Norethisteron) zugelassen. Schnell zeigten sich vaskuläre Risiken, sodass neue Präparate mit geringeren unerwünschten Wirkungen entwickelt wurden. Die zahlreichen in Deutschland zugelassenen hormonalen Kontrazeptiva („klassische Pille“, Minipille, parenterale Kombinationspräparate, Intrauterinsysteme) unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Dosierung, Applikationsform sowie ihres Nebenwirkungs- und Partialwirkungsspektrums teilweise erheblich. Alle Präparate stellen einen Kompromiss zwischen Sicherheit, Zuverlässigkeit, Zykluskontrolle und Nebenwirkungsspektrum dar. Vor der Verordnung eines hormonalen Kontrazeptivums ist es sehr wichtig, eine sorgfältige Anamnese zu erheben, um mögliche Kontraindikationen zu erkennen, z. B. eine familiäre Thrombophilie. Ferner sollte eine allgemeine körperliche und gynäkologische Untersuchung durchgeführt werden. Die Beratung über geeignete Methoden der Empfängnisverhütung ist eine anspruchsvolle, gelegentlich unterschätzte Aufgabe in der frauenärztlichen Praxis. Die hohe kontrazeptive Sicherheit hormonaler Kontrazeptiva ist nur dann gewährleistet ist, wenn sie fehlerfrei angewandt werden. Daher muss es, insbesondere bei Jugendlichen, das Ziel des ersten Beratungsgesprächs zur Empfängnisverhütung sein, ein gutes Vertrauensverhältnis zu der ratsuchenden Frau aufzubauen, damit sie ermutigt wird, evtl. Unklarheiten anzusprechen.