Erschienen in:
06.02.2018 | Kontrazeption | Originalien und Übersichten
Inanspruchnahme kostenfreier verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel durch Frauen
Ergebnisse eines Modellprojekts in Mecklenburg-Vorpommern
verfasst von:
PD Dr. Sabina Ulbricht, Angelika Beyer, Ulrich John
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 4/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der Bezug staatlicher Transferleistungen (STL) in Deutschland ist mit dem Verzicht auf sichere Verhütung assoziiert. Die Studie untersucht das Verhütungsverhalten von Frauen vor und während des Zugangs zu kostenfreier Verhütung (kfV).
Methoden
Zugangsberechtigt zu einzelnen Mitteln der kfV (Pille, Hormon- oder Kupferspirale, hormoneller Verhütungsring) waren Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren über einen Zeitraum von 12 Monaten mit Hauptwohnsitz in definierten Postleitzahlbereichen einer städtischen und ländlichen Region Mecklenburg-Vorpommerns mit Bezug von STL nach Sozialgesetzbuch II oder XII (SGB II, SGB XII) sowie Teilnahme an einer Tablet-PC-gestützten Befragung. Es wurden das Alter, Ausbildungsabschluss, Kinderanzahl, Partnerschaft, die Dauer des Bezugs von STL, die Anwendung von Verhütung bei jedem Geschlechtsverkehr und Gründe, die dem entgegenstehen, sowie genutzte Verhütungsmethoden erfragt.
Ergebnisse
Von 418 Frauen waren 40,9 % alleinerziehend, 39,0 % ohne Ausbildungsabschluss, 21,1 % kinderlos sowie 57,9 % seit 3 Jahren im Bezug von STL. Die Einschätzung, ihre Verhütung sei „weniger sicher“ bzw. „unsicher“, teilten 21,1 %. Häufig genannte Gründe des Verzichts auf Verhütungsmittel mit höherer Sicherheit waren: Verhütung sei zu teuer oder wird vergessen. Frauen, die auf das Angebot kfV (30,9 %) hin ihre Verhütungsmethode wechselten, hatten im Vergleich zu Frauen, die nicht wechselten, mehr Kinder oder bislang ausschließlich mit weniger sicheren Methoden verhütet.
Diskussion
Kostenfreie Verhütung scheint besonders attraktiv für Frauen mit Kindern und Langzeitbezug von STL zu sein. Einheitliche Regelungen des Zugangs zu kfV sollten daher unter dem Aspekt sich verändernder Ansprüche an die Sicherheit von Verhütung im Lebensverlauf der Frauen und ihrer Familien diskutiert werden.