Skip to main content
Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 4/2023

Open Access 12.10.2023 | Kindesmissbrauch | Übersicht

Sekundärprävention der Nutzung von Kindesmissbrauchsabbildungen im Internet: ein internationaler Überblicksversuch

verfasst von: Dr. Hannah L. Merdian, Stuart Allardyce, Minne DeBoeck, Colm Gannon, Ellen Janssen, Dr. Katerina Klapilova, Prof. Kieran McCartan, Dr. Fritjof von Franqué, Prof. Robert Lehmann

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 4/2023

Zusammenfassung

Die Prävention des Konsums von Missbrauchsabbildungen von Kindern stellt die Gesellschaft vor eine Vielzahl neuer Herausforderungen und ist eine Priorität der Europäischen Union (EU). Neben der Identifizierung und strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die Medien sexueller Gewalt an Kindern nutzen, besteht in der EU auch der Wunsch, diese Verbrechen zu verhindern, bevor sie (wieder) geschehen. Da sich in den letzten Jahren die Anzahl der gemeldeten Fälle des Konsums von Missbrauchsabbildungen im Hellfeld immer wieder verdoppelt hat, kommt der Sekundärprävention dabei eine bedeutende Rolle zu. Basierend auf allgemeinen Präventionsmodellen gibt dieser Artikel einen europabezogenen Überblick über ausgewählte sekundäre Präventionsprogramme und Interventionsansätze. Ziel des Artikels ist es, Fachpersonen aus Wissenschaft, Politik und Versorgung im deutschsprachigen Raum über bestehende Präventionsansätze zu informieren und dadurch bei der Gestaltung und Umsetzung maßgeschneiderter Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Einleitend wird auf die aktuellen Klassifikationskriterien der Europäischen Kommission eingegangen, die dem besseren Verständnis von Programmen zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern dienen sollen. Im Folgenden wird 1) auf Ansätze der sekundären Prävention in Form von präventiver Abschreckung durch Strafverfolgungsbehörden eingegangen und die Bedeutung der übergreifenden Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenvertretern wie Technologieunternehmen (z. B. Microsoft) und Nichtregierungsorganisationen (z. B. International Hotline Operators of Europe) aufgezeigt. Hierbei geht es u. a. um die Verhinderung von Tatgelegenheiten und Abschreckung potenzieller Konsumenten von Missbrauchsabbildungen durch die Ermittlungsbehörden. Weiterhin wird 2) anhand von psychosozialen Interventionsanbietern, wie Lucy Faithfull Foundation, Stop it Now! Helpline, Präventionsprojekt PARAPHILE, „Kein Täter werden“ und weiteren sekundären Präventionsangeboten in Deutschland, beispielhaft die Zunahme der Heterogenität von Präventionsanbietern aufgezeigt. Abschließend werden bestehende Herausforderungen der Prävention des Konsums von Missbrauchsabbildungen diskutiert.

Einleitung

Im Jahr 2022 verfolgte die Internet Watch Foundation (IWF 2022) 375.230 Mitteilungen über Onlineabbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, wobei 68 % (255.588; IWF 2022) tatsächlich als sexuell missbräuchliches Material eingestuft wurden. Es wird davon ausgegangen, dass dies nur die „Spitze des Eisbergs“ beschreibt – das Betrachten, Handeln und Produzieren von Missbrauchsabbildungen nimmt aufgrund technologischer Entwicklungen, des sich ständig weiterentwickelnden Darknets und der steigenden Nutzung des Internets immer weiter zu. Im Jahr 2021 beschrieb Europol im Rahmen der Bewertung der Bedrohung durch die organisierte Kriminalität im Internet (Internet Organised Crime Threat Assessment, IOCTA), dass Strafverfolgungsbehörden und gemeinnützige Organisationen, die sich für den Schutz von Kindern einsetzen, jedes Jahr eine überwältigende Menge an Missbrauchsabbildungen entdecken. Der Bericht stellt auch fest, dass der erzielte Profit aus diesem Material wächst, wobei sich die jährlichen Einnahmen aus Websites, die Missbrauchsabbildungen beinhalten, von 2017 bis 2020 verdreifachte (Europol 2021a). Während der Pandemie entwickelte sich darüber hinaus ein besorgniserregender Trend: Im Vergleich zum Stand vor der Pandemie meldete die IWF (IWF 2022) einen Anstieg von „selbst erstellten“ Missbrauchsabbildungen um 374 %.

Terminologie und Definitionen

Sexueller Missbrauch von Kindern im Internet ist ein heterogenes Phänomen (Lehmann et al. 2023). Hierunter fällt z. B. das Ansehen von Missbrauchsabbildungen, das Grooming von Kindern zur Vorbereitung sexueller Missbrauchshandlungen oder sexueller Missbrauch per Livestream. Es gibt international unterschiedliche (rechtliche und andere) Definitionen für a) die Art von Straftaten im Zusammenhang mit Onlineabbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, für b) die Arten von Materialien, die als sexuell missbräuchliche Darstellungen von Kindern gelten, für c) die Klassifizierung von Kindern oder Minderjährigen und für d) die Beschreibung und Unterscheidung der Personen, die Straftaten gegen sie begehen. In vorliegendem Beitrag soll es nunmehr v. a. um die Prävention der Nutzung von Missbrauchsabbildungen gehen. In Deutschland werden gemäß § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer1 Inhalte mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Unter kinderpornografische Inhalte fallen hier a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren (Kind), b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.
Da die vorliegende Arbeit verschiedene nationale und internationale Rechtsrahmen umfasst, wird in dieser Arbeit der umfassendere und in der Literatur gängige englische Begriff „child sexual exploitation material“ (CSEM) verwendet, um Materialien zu beschreiben, die sexuellen Missbrauch und/oder die Ausbeutung von Kindern darstellen, und um das missbräuchliche Element dieses Materials – im Gegensatz zur legalen Erwachsenenpornographie – sprachlich hervorzuheben. Je nach Rechtslage bezieht sich CSEM auf Bilder und Videos (die in den meisten Rechtsrahmen strafbar sind), kann aber auch sexuelle Erzählungstexte mit Kindern (in Audio- oder Schriftform) und nichtfotografisches Material (z. B. Cartoons) umfassen. Daher soll an dieser Stelle einschränkend darauf hingewiesen werden, dass der Begriff CSEM somit nicht deckungsgleich mit den oben im § 184b StGB genannten Sachverhalten ist. Als Reaktion auf die zunehmende Prävalenz von CSEM-Delikten und die empirische Literatur, welche die besonderen Merkmale dieser Tätergruppe hervorhebt (Babchishin et al. 2015; Beier et al. 2015), wurde eine Vielzahl spezifischer Interventionsansätze entwickelt.

Klassifikation von Präventionsansätzen

Interventionen beziehen sich im weitesten Sinne auf Aktivitäten, die darauf abzielen, Problemverhalten zu reduzieren (Perkins et al. 2018). In Bezug auf Sexualstraftaten wird der am häufigsten verwendete Interventionsrahmen aus Ansätzen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleitet, und es werden aktuell vier verschiedene Interventionsebenen unterschieden (Smallbone et al. 2008; McCartan und Kemshall 2021): (1) Primärprävention: nichtspezifische, breit angelegte Maßnahmen, die entweder auf die gesamte interessierende Population oder auf das Umfeld (potenzieller Opfer) abzielen, in dem das strafbare Verhalten stattfindet, um bekannte Risikofaktoren für sexuellen Missbrauch anzugehen und dem Erstauftreten von Delikten vorzubeugen; (2) Sekundärprävention: Ausrichtung auf identifizierbare Risikogruppen potenzieller Täter und/oder Opfer, die bekannte Risikofaktoren aufweisen; (3) Tertiärprävention: Ausrichtung auf Personen, die bereits straffällig geworden sind, um eine erneute Straffälligkeit zu verhindern; (4) quartäre Prävention: Ausrichtung auf Personen, die bereits Resozialisierungsprozesse durchlaufen haben, um negative Entwicklungen durch die erfolgten Maßnahmen und der damit verbundenen Klassifizierung im Sinne von Labeling-Prozessen abzupuffern und die negativen Auswirkungen von Kriminalisierung zu verringern.2 Darüber hinaus wurde im medizinischen Kontext eine fünfte Präventionsstufe eingeführt, die primordiale Prävention (Gillman 2015), die sich darauf konzentriert, die Entwicklung von Risikofaktoren von vornherein zu verhindern.
Während die Strafverfolgungsbehörden und justizielle Reaktionen in erster Linie auf der Ebene der Primär‑, Sekundär- und Tertiärprävention tätig sind, spielen Nichtregierungsorganisationen eine Schlüsselrolle bei der unterstützenden sekundär- und tertiärpräventiven Arbeit mit a) Personen, bei denen ein Risiko besteht, dass es zu CSEM-Delikten oder einer Eskalation zu sexuellem Kontaktmissbrauch kommt, b) Personen, die unentdeckt CSEM-Delikte begangen haben, oder c) deren Unterstützungssystemen.
Auf politischer Ebene hat die EU erhebliche Anstrengungen unternommen, um sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung und Konsum von CSEM wirksamer vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Mehrere Initiativen unterstützen das gesellschaftlich höchst relevante Thema (Di Gioia und Beslay 2023). Hinsichtlich Programmen zur Prävention von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern hat die Europäische Kommission dementsprechend vor Kurzem eine Liste von Kriterien erstellt (Di Gioia et al. 2022), die dem besseren Verständnis und der Klassifizierung dienen sollen. Diese Arbeit resultierte aus einer Reihe von Expertengesprächen mit führenden Akademikern, politischen Entscheidungsträgern und Fachleuten auf diesem Gebiet, um zu verstehen, wo die Herausforderungen in der Praxis liegen, wie sie mit der empirischen Evidenz zusammenhängen und was dies für die Entwicklung der Politik und die Gesetzgebung bedeutet.
Während viele der resultierenden 14 Kriterien in die traditionellen Paradigmen der Evaluation innerhalb der sozialwissenschaftlichen Forschung fallen, beinhaltet diese Arbeit auch programmspezifische Charakteristiken, darunter die Klassifizierung innerhalb der Präventionsstufen, die behördenübergreifende Zusammenarbeit, den Austausch mit relevanten Fachpersonen und die Rechte der Adressaten. Diese Arbeit sowie die Veröffentlichung der Empfehlungen des Europarats zu Bewertung, Behandlung und Betreuung von Personen, die wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden (McCartan et al. 2021a), unterstreichen das gemeinsame europäische Anliegen der Prävention des Konsums von Missbrauchsabbildungen.

Ziel des Artikels

Im Angesicht der steigenden Fallzahl des Konsums von Missbrauchsabbildungen (s. oben) ist wichtig, die Öffentlichkeit zu diesem Thema zu sensibilisieren und Praktikerinnen und Praktiker über bestehende Formen der sekundären Prävention zu informieren, sodass gehandelt werden kann, bevor es zum tatsächlichen Konsum kommt und Fallzahlen weiteransteigen. In diesem Rahmen soll dieser Artikel eine Übersicht über bestehende internationale sekundäre Präventionsprogramme und Interventionsansätze des Konsums von Missbrauchsabbildungen geben. Hierbei wird initial zwischen sekundärpräventiver Abschreckung3 und der Beseitigung von Tatgelegenheiten auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden und komplexeren psychosozialen Interventionen unterschieden. Zu Letzteren wird zunächst ein Überblick über die momentan anzutreffende sekundäre Interventionslandschaft4 und der darin auftretenden Interventionsprobleme gegeben. Anschließend werden beispielhaft vier internationale Interventionsanbieter mit ihren Präventionsangeboten detailliert vorgestellt. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf weiterhin bestehende Lücken und zukünftige Herausforderungen, die ein kollaboratives und bedarfsgesteuertes Vorgehen verlangen.

Sekundäre Prävention: Abschreckung im Strafverfolgungskontext und sektorenübergreifende Zusammenarbeit

Strafverfolgungsbehörden spielen eine entscheidende Rolle bei der sekundären Prävention im Sinne der präventiven Abschreckung des Konsums von CSEM und der Unterstützung der präventiven Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen. Zur Prävention von CSEM werden aufseiten der Strafverfolgungsbehörden präventive Abschreckungsmethoden auf technologischer, gesellschaftlicher und internationaler Ebene eingesetzt. Alle drei Aspekte bieten Möglichkeiten, den Zugang zu und die Verbreitung von CSEM einzuschränken. So ist die Analyse von sprachlichen Indikatoren des Interesses an CSEM-Inhalten zu einem Hauptschwerpunkt der technologiegestützten präventiven Abschreckung geworden. Gerade beim Einstieg in den Konsum von CSEM spielt die Verwendung von Suchbegriffen, um CSEM-Inhalte im Internet zu finden, eine wichtige Rolle. Suchbegriffe ermöglichen es dem potenziellen Konsumenten, passende CSEM-Inhalte, die seinen Interessen und Bedürfnissen entsprechen, zu finden (Risikogruppen potenzieller Täter). Thorn (2020) ist eine unabhängige Einrichtung, die Technologien entwickelt, um Kinder vor sexuellem Missbrauch in Internet zu schützen. Thorn hat mit einem Zusammenschluss von Vertretern der globalen Technologieindustrie5, Nichtregierungsorganisationen und Regierungspartnern den Child Sexual Abuse Material Keyword Hub entwickelt. Dieser stellt eine Programmierschnittstelle bereit, über die Interessengruppen auf eine Liste von Suchbegriffen zugreifen können, die auf CSEM-Inhalte hindeuten. Diese Liste erleichtert es Anbietern von Online-Inhalten, strafbares Verhalten (und den Versuch) auf ihren Plattformen zu erkennen; schädliche Inhalte zu identifizieren, zu überwachen, zu moderieren und zu entfernen und dadurch zu verhindern, dass Benutzer der Plattform Inhalte erhalten, die auf der Verwendung eines Suchbegriffs, der mit CSEM assoziiert ist, basieren. Suchmaschinen wie Mozilla haben so beispielsweise begonnen, diese Liste zu verwenden, um die Rückgabe eines „403 error – Forbidden code“ zu veranlassen.
In Erweiterung dieses Ansatzes umfasst die inhaltsbezogene, präventive Abschreckung die Verwendung von CSEM-spezifischen Hash-Sets, einem mathematischen Algorithmus zum Auffinden gleicher (d. h. exakt übereinstimmender) oder ähnlicher (gleichartiger) Inhalte. Hashing wird als Früherkennungssystem eingesetzt, um das Hochladen von CSEM zu verhindern (oder davon abzuhalten). Die Verwendung von Hash-Erkennung wird dabei als operative Methode für Organisationen zur Identifizierung von bekanntem Material betrachtet. Erst im November 2022 hat das Office of Communications (2022) des Vereinten Königreichs die Grenzen des perzeptiven Hashing klar aufgezeigt. Das Wissen um die Grenzen der Hash-Funktion schließt den Einsatz vertrauenswürdiger Hash-Datenbanken, wie des National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC 2021) in den USA, der IWF im Vereinigten Königreich und der International-Child-Sexual-Exploitation (ICSE)-Datenbank von Interpol, als Abschreckungsinstrument nicht aus. Das Vertrauen in diese Datenbanken beruht dabei auf zwei Hauptgründen: 1) Die Datenbanken sind nicht öffentlich zugänglich, und 2) das Material, das zur Erstellung des Hash verwendet wird, wird streng bewacht. Die Nutzbarmachung dieser Technologie schreitet, z. B. mit der Einführung von Microsoft PhotoDNA und der Entwicklung von Früherkennungssystemen wie NeuralHashing (Struppek et al. 2022), immer weiter voran. Das Interpol-Team für Crimes Against Children arbeitet proaktiv mit Interessenvertretern aus verschiedenen Bereichen auf internationaler Ebene zusammen, um diese CSEM-Hash-Sets zu verbreiten. Ihre Verwendung hat Online-Plattformen dabei geholfen, das Hinzufügen von CSEM durch Nutzer zu verhindern sowie Nutzer aufzuspüren, die in der Vergangenheit CSEM hochgeladen und/oder weitergegeben haben. Gleichzeitig werden Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, CSEM und die resultierenden Opfer während der Ermittlungen zu identifizieren sowie Technik zu entwickeln und einzusetzen, die bei der Ermittlung von Websiten hilft, auf denen CSEM gehostet wird. Vor allem der nichtstaatliche Sektor, einschließlich Technologieunternehmen, spielt eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung dieser Hash-Datenbanken. So verfügt beispielsweise die IWF über spezialisierte Fachkräfte, die ihren Hash-Satz täglich aktualisieren und so sicherstellen, dass die Einträge sich nicht doppeln und dass es sich bei so identifizierten Inhalten tatsächlich um CSEM handelt, um falsch-positive Ergebnisse zu vermeiden (IWF, UK, n. d.). Die IWF stellt ihre CSEM-Hash-Sets auch Privatunternehmen und Anbietern von Online-Plattformen zur Verfügung, um zu verhindern, dass 1) entsprechende Inhalte auf ihren Servern gespeichert werden, und dass 2) Mitarbeitende durch Anklicken von Links, die CSEM enthalten könnten, versehentlich diesen Inhalten ausgesetzt werden.
Die proaktive Abschreckung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet. Dieser proaktive Ansatz umfasst die Identifizierung von CSEM-Internetseiten, die Ermittlung des Ursprungsortes (des Hosting-Unternehmens) und die Zustellung einer Aufforderung zur Beseitigung („notice of takedown“). Die Internet Watch Foundation und INHOPE (International Hotline Operators of Europe) arbeiten mit europäischen und internationalen Partnern zusammen, um CSEM-Websites zu identifizieren und deren Entfernung aus dem Internet im Rahmen des Programms ICCAM („I See Child Abuse Material“) zu erreichen. Seit seiner Einführung war das INHOPE-ICCAM-Programm für die Identifizierung von 928.278 Website-URL verantwortlich, die potenziell illegales CSEM enthielten. Die unmittelbare Meldung von 92 % dieses Materials bei den Hosting-Anbietern innerhalb von drei Tagen hatte zur Folge, dass 72 % des gemeldeten CSEM im gleichen Zeitraum auf den Webseiten entfernt wurde (INHOPE 2022).
In den USA ist das NCMEC (2021) eine der führenden Nichtregierungsorganisationen, die für die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Meldungen von CSEM an die Strafverfolgungsbehörden in der ganzen Welt zuständig ist. Diese „CyberTip“-Meldungen werden in der Regel von Plattformanbietern mit einer Firmenpräsenz in den USA generiert, die nach US-amerikanischem Recht verpflichtet sind, dem NCMEC-CyberTip-Meldungen zu übermitteln. Sobald eine Datei als sexuell missbräuchliches Material identifiziert wurde, wird ein Hash-Set erstellt und an Technologiepartner und Plattformdienstleister weitergegeben, um die weitere Verbreitung dieses Materials zu verhindern. Die Zahl der CyberTip-Meldungen ist erheblich gestiegen, insbesondere die Zahl der Meldungen, die die Aufdeckung von CSEM betreffen: Für 2021 meldete das NCMEC 29,3 Mio. CyberTip-Meldungen im Zusammenhang mit CSEM, was einem Anstieg von 73 % im Vergleich zu 2019 entspricht. Im selben Jahr halfen die CyberTip-Meldungen sowohl dem NCMEC als auch den Strafverfolgungsbehörden, über 4260 Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch zu identifizieren und zu schützen.
Dieser deutliche Anstieg der CSEM-bedingten Straftaten stellt die Strafverfolgungsbehörden jedoch vor große Herausforderungen. In einer kürzlich erschienenen Veröffentlichung der UK Police Foundation (Skidmore et al. 2022) wurden Polizeidienststellen in ganz England, Wales und Nordirland befragt, mit dem Fazit, dass dieses Problem aufgrund der hohen Prävalenz alleine durch Verhaftungen nicht gelöst werden kann. Es zeigt sich, dass die strafrechtliche Verfolgung des bereits gezeigten Verhaltens als einziges Mittel der Reaktion dem Ausmaß des strafbaren Verhaltens nicht gerecht wird. Vielmehr müssen Strafverfolgungsbehörden sich bemühen, präventive Abschreckungsprogramme einzurichten, die den Schaden verringern können. So wird im Bericht gefordert, mehr in die Behandlung von bereits straffälligen Personen (Tertiärprävention) und solchen, bei denen ein Risiko für die Begehung von Straftaten besteht (Sekundärprävention), zu investieren, um die Verhaltensweisen derjenigen zu ändern, die ihr Problem erkannt haben und bereit sind, sich dem zu stellen. Im Rahmen des Programms Police-to-Peer (P2P) Law Enforcement (Europol 2021b) haben Strafverfolgungsbeamte beispielsweise ein Präventionsvideo6 aufgenommen, das Online-Nutzer davon abhalten soll, auf CSEM zuzugreifen, CSEM zu erstellen und zu teilen. Die Videos, die so aufbereitet sind, dass sie für Außenstehende den Eindruck entstehen lassen, CSEM zu beinhalten, werden von einem in Online-Peer-to-Peer-Netzen7 eingebetteten Polizeiknotenpunkt verbreitet. Während die Botschaft von den Strafverfolgungsbehörden stammt, ermutigt die Initiative empfangende Personen, sich mit therapeutischen Angeboten, die auf einer unabhängigen Website8 beworben werden, in Verbindung zu setzen. Die Beiträge zu dieser Website stammen von Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt.
Solche Aktivitäten betonen den Nutzen der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen im Kampf gegen CSEM. Für eine effektive und umfassende Reaktion gegen CSEM ist jedoch empirisches Wissen dazu notwendig, welche Interventionsangebote systematisch wirken.

Psychosoziale sekundäre Präventionsansätze bei sexuellen Missbrauchsdelikten im Internet

Im Jahr 2018 veröffentlichte das Centre of expertise on child sexual abuse eine Übersichtsarbeit, in der die Interventionslandschaft für Täter mit Delikten sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet skizziert wurde (Perkins et al. 2018). Diese Arbeit hatte die drei Hauptziele, die vorhandenen Wirksamkeitsbelege zu untersuchen, aktuelle Lücken im Interventionsangebot zu ermitteln und künftige Herausforderungen in diesem Bereich zu identifizieren. Die Überprüfung erfolgte anhand a) einer detaillierten Suche nach Interventionsanbietern auf der Grundlage einer Literaturrecherche und einer Online-Recherche mit direkter Anfrage bei den ermittelten Anbietern, b) einer anschließenden Online-Umfrage bei den Anbietern, und (c) abschließenden ausführlichen Interviews mit teilnehmenden Fachpersonen aus der Stichprobe der Umfrage. Die umfassende Suche ergab 48 Nichtregierungsorganisationen9, von denen 16 psychosoziale Interventionen für Personen (meist Männer) anboten, die bei sich selbst unangemessenes sexuelles Verhalten und/oder unangemessene sexuelle Fantasien identifiziert hatten oder wegen CSEM-Straftaten (einschließlich unentdeckter Straftaten) überwiesen wurden. Von den verbleibenden 32 Organisationen trugen 21 zur Prävention bei, z. B. durch die Beseitigung illegaler Inhalte, Opferschutz und Tertiärprävention. Die übrigen Organisationen trugen indirekt zur Interventionslandschaft bei, z. B. durch die Erstellung einschlägiger Forschungsarbeiten oder die Aufklärung der Öffentlichkeit, oder sie sind internationale Organisationen, die sich mit dem Schutz von Kindern befassen und deren Arbeit zur Bekämpfung von CSEM in ihren umfassenderen Aufgabenbereich zum Kinderschutz fällt. An dieser Stelle sollen einige der psychosozialen Interventionsangebote vorgestellt werden. Im Rahmen der Erstellung von EU-Anträgen zum Thema der Bekämpfung des CSEM-Konsums wurde deutlich, dass europaweit bereits viel Expertise zum Thema der Sekundärprävention besteht. Anhand der hier vorgestellten Fallstudien sollen bestehende Initiativen zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch für Kolleginnen und Kollegen im deutschsprachigen Raum sichtbar gemacht werden, um sie bei der eigenen Arbeit zu unterstützen. Dabei hat dieser Aufsatz nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr tragen Mitglieder verschiedener europäischer Konsortien exemplarisch ihr Wissen zusammen.

Fallstudien

Lucy Faithfull Foundation und Stop it Now! Helpline (UK und Irland)

Die Lucy Faithfull Foundation (LFF) ist eine nichtstaatliche Kinderschutzorganisation, die sich auf die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch konzentriert. Die 1992 gegründete LFF ist nach seiner Gründerin, Baroness Faithfull of Wolvercote (1910–1996), benannt, die maßgeblich an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern in England beteiligt war. Die LFF bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, um sowohl sexuellem Missbrauch vorzubeugen, bevor er geschieht, als auch um ihn zu bekämpfen, nachdem er stattgefunden hat. Dazu gehören u. a. psychoedukative Programme für Personen, gegen die wegen Kindesmissbrauchs im Internet ermittelt wird oder die festgenommen, verwarnt oder verurteilt wurden, und deren Angehörige. Im Jahr 2002 gründeten die LFF die Stop It Now! Helpline für England und Irland, an die sich jeder wenden kann, der online oder offline ein Problem mit sexuellem Kindesmissbrauch wahrnimmt. Die Helpline und der damit verbundene E‑Mail- und Live-Chat-Support sind anonym und vertraulich; die Anrufer müssen sich nicht ausweisen, aber die Organisation wird Informationen an die zuständigen Behörden weitergeben, wenn eine identifizierbare Person ein konkretes Risiko für ein Kind darstellt. Im Jahr 2021/2022 half die LFF 7658 Menschen, die insgesamt 15.435 Kontakte ausmachten (Anrufe, Chats und E‑Mails/gesicherte Nachrichten). Dies ist ein Anstieg gegenüber den Anrufen (7300) und Kontakten (14.197) im Vorjahr. 51 % der Anrufe kamen von Erwachsenen und Jugendlichen, die ein Sexualdelikt begangen haben, kurz davorstehen oder sich Sorgen über ihre sexuellen Gedanken oder ihr Verhalten machen. 25 % stammten von Erwachsenen und Jugendlichen, die über die sexuellen Gedanken oder das sexuelle Verhalten eines Erwachsenen besorgt waren. Bei etwa der Hälfte dieser Anrufer ging es um sexuelles Verhalten im Internet.
Die LFF betreibt auch Get Help, eine Online-Selbsthilfe-Ressource für Menschen, die sich über ihr eigenes sexuelles Verhalten oder das einer anderen Person gegenüber Kindern im Internet Sorgen machen. Personen werden durch landesweite Präventionskampagnen über traditionelle und soziale Medien auf diese Ressource hingewiesen, sowie durch Warnseiten auf Online-Plattformen wie Google, die sich an Personen richten, die versuchen, CSEM auf Websiten für Erwachsenenpornografie, die im Besitz von MindGeek10 sind, anzusehen. Im Jahr 2021/2022 hatte die Website Get Help 312.000 Nutzer, wobei über 9500 Besuche länger als 10 min dauerten.
Im Jahr 2022 entwickelte die LFF in Zusammenarbeit mit der IWF einen Chatbot, der auf der Online-Plattform Pornhub UK eingeführt wurde. Wenn jemand auf der Pornhub-Website nach CSEM sucht, zeigt der Chatbot11 ein Pop-up-Fenster an, das darüber informiert, dass es keine Ergebnisse gibt, und die suchende Person warnt, dass sie versucht hat, nach potenziell missbräuchlichen und illegalen Bildern zu suchen, und auf die LFF-Ressource Get Help verweist. In den ersten 30 Tagen seit dem Start des Pilotprojekts im März 2022 führten 173.904 Suchanfragen, die sich möglicherweise auf CSEM bezogen, dazu, dass der Chatbot solche Pop-ups mit den Nutzern initiierte.

Stop it Now (Niederlande und Flandern, Belgien)

Stop it Now Niederlande (NL) wurde 2012 vom Kompetenzzentrum Online-Kindesmissbrauch und der forensischen Ambulanz de Waag gegründet. Stop it Now Flandern (FL, Belgien) wurde 2017 vom University Forensic Centre, der flämischen wissenschaftlichen Referenzstelle für Information und Behandlung von Personen, die Sexualstraftaten begangen haben, sowie einem spezialisierten ambulanten Behandlungszentrum für Menschen mit abweichenden sexuellen Interessen und/oder abweichendem sexuellen Verhalten, gegründet.
Der Schwerpunkt von Stop it Now liegt auf der Unterstützung durch eine anonyme, vertrauliche und kostenlose „helpline“, die per Telefon, E‑Mail und Chat erreichbar ist. Die Helpline bietet spezifische Informationen, Unterstützung und Beratung. Über die Webseiten kann zusätzlich auf Selbsthilfematerial zugegriffen werden. Die Beratungsstellen können auch an spezialisierte ambulante Behandlungszentren für abweichende sexuelle Interessen oder an private Therapeuten verweisen, die für die Arbeit mit der Zielgruppe offen sind. Menschen, die sich Sorgen um eine andere Person machen, können sich auch über die Helpline oder die Website an Stop it Now wenden. Ein Diskussionsforum für Partner/Familie/Freunde wird derzeit auch eingerichtet. In den NL gibt es auch die Möglichkeit, sich in Selbsthilfegruppen zu engagieren; seit Anfang 2023 sind diese auch in FL verfügbar. Fachleute können sich auch an die Helpline wenden, um Ratschläge und Informationen zu erhalten.
Als Reaktion auf den erheblichen Anstieg der polizeilich registrierten und selbst gemeldeten CSEM-Fälle (die über die Helpline/Website und spezialisierte Behandlungsdienste gemeldet wurden) wurde 2018 die Selbsthilfe-Website It is Possible to Stop gemeinsam von Stop it Now NL und FL entwickelt. Diese Selbsthilfe-Website richtet sich an Menschen, die sich Sorgen über ihren Konsum von CSEM machen. Sie bietet Informationen, Tests zur Selbsterkenntnis und spezielle Selbsthilfeübungen, die dem Nutzer einen besseren Einblick in sein Internetverhalten verschaffen, sowie einen Leitfaden, um den CSEM-Konsum zu beenden. Dieses Instrument wird sowohl von Person selbst als auch von Fachleuten, die spezielle Therapien für diese Zielgruppe anbieten, genutzt. Das Selbsthilfemodul für CSEM-Konsumenten wurde im Jahr 2021 täglich 32-mal besucht (eine Steigerung um 44 % zum Vorjahr), wobei 1514 Personen mehrmalige Besucher waren. Selbsthilfemodule zum Thema „Gefühle erkennen und damit umgehen“ und „Fantasien“ wurden am häufigsten aufgerufen.
Im Jahr 2020 hat Stop it Now! FL eine groß angelegte (soziale) Medienkampagne gestartet, um den Ausstieg aus und die Prävention von Online-CSEM-Delikten zu fördern und gefährdete Personen auf die Website „It is Possible to Stop“ aufmerksam zu machen. Diese Kampagne wurde durch Werbung auf Pornografie-Webseiten, im regulären Internet (Websites, Suchmaschinen) und in sozialen Medien (Facebook, Instagram, TikTok) verbreitet. Darüber hinaus wird diese Kampagne auch auf den Warnseiten angezeigt, die erscheinen, wenn jemand nach verbotenen Schlüsselwörtern sucht. Im Jahr 2021, zwischen Januar und Mai, startete Stop it Now NL eine Kampagne auf Pornografie-Webseiten, um die Besucher, die potenziell nach CSEM suchen, für ihr Verhalten und ihre Rolle beim sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zu sensibilisieren. Die Kampagne führte zu einer Kampagnen-Website (stop-kindermisbruik.nl), auf der man Informationen fand und die mit der Helpline Stop it Now NL verbunden war. Ein bevorstehendes gemeinsames Projekt von Stop it Now NL und FL ist die Platzierung von Bannern auf Meta-Websites (Facebook, Instagram) und die Erstellung von Anzeigen für die Zielgruppe auf TikTok, Omegle, Snapchat, Grinder und Tinder.
Neben der direkten Unterstützung dieser spezifischen Zielgruppen sind beide Organisationen an internationalen Forschungsprojekten beteiligt, die darauf abzielen, das Wissen und das Verständnis der Ätiologie und der Präventionsbedürfnisse von (u. a.) CSEM-Nutzern zu verbessern. Auf diese Weise kann sich die von Stop it Now angebotene direkte Unterstützung für diese Zielgruppe evidenzbasiert und effizient weiterentwickeln. Die Organisationen geben ihr Fachwissen auch in Workshops und Präsentationen an relevante Zielgruppen weiter.

Das Präventionsprojekt PARAPHILE (PPP, Tschechische Republik)

PPP ist ein Pilotprojekt, das 2019 in der Tschechischen Republik am Nationalen Institut für psychische Gesundheit gestartet wurde. PPP hat ein System von frühzeitigen Interventionen für Personen mit erhöhtem Risiko für Sexualstraftaten (online und offline) eingerichtet, insbesondere für Personen mit paraphilen sexuellen Interessen und ihnen nahestehende Personen. Dieses Konzept ist in der Tschechischen Republik innovativ und hat das Ziel, frühzeitig Interventionen anzubieten. Dieses Ziel wird durch die aktive Zusammenarbeit von wissenschaftlichen und anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Kriminalprävention und des Gesundheitswesens erreicht. Es wurde vom tschechischen Ministerium für Arbeit und Soziales für einen begrenzten Zeitraum von 46 Monaten (2019–2023) gewährt.
PPP bietet derzeit ein komplexes System von fünf Interventionsmodi (die zu den sekundären und tertiären Präventionsstufen gehören) und evaluiert zugleich deren Wirksamkeit: Der erste Modus enthält niedrigschwellige Angebote und umfasst die Website (parafilik.cz) mit grundlegenden psychoedukativen und entstigmatisierenden Informationen (mehr als 42.000 Besuche in den Jahren 2021 und 2022), Online-Beratung (Textantworten mit einer Frist von fünf Tagen, die kontinuierliche, individuelle und anonyme Antworten ermöglichen; 281 Klienten im Jahr 2021/2022) und die Helpline PARAPHILE, die als Krisentelefon dient und eine begrenzte Anzahl (3 bis 5 Sitzungen) von Krisenberatungen auf Abruf per Online-Terminvereinbarung anbietet (170 Klienten 2021/2022). Schließlich wurde im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit Pornografie-Webseiten (z. B. Pornhub), Google-Ads und der tschechischen Hotline cz.nic eine präventive Abschreckungskampagne implementiert, die Personen, die im Clearweb nach problematischen Inhalten suchen, an die Hotline weiterleitet.
Die zweite Form, Hilfestellungen mit persönlichem Kontakt, bietet eine langfristige Psychotherapie (Gruppe oder individuell) an, die von Fachkräften durchgeführt wird (Dauer zwischen 6 und 12 Monaten, mit der Möglichkeit einer Nachbetreuung). Ziel der Behandlung ist die Verbesserung des Wohlbefindens, der sozialen Kompetenzen, des Umgangs mit sexuellen Fantasien, Impulsen und Verhaltensweisen durch die Stärkung von Schutzfaktoren (z. B. Empathie, Selbstkontrolle) und des psychischen Wohlbefindens sowie durch die Verringerung von Risikofaktoren (z. B. kognitive Verzerrungen, Einsamkeit, Isolation). Die Therapiehäufigkeit und das Therapieziel richten sich nach der komplexen sexologischen Untersuchung, den individuellen Anforderungen und den standardisierten Instrumenten zur Risikobewertung (wobei Personen in der Gruppe mit hohem Behandlungsbedarf nach den Prinzipien des deliktpräventiven Risk-Need-Responsivity-Modells [Bonta und Andrews 2017] häufiger therapiert werden). Im Zeitraum 2021–2022 nahmen 51 Menschen mit Paraphilien (+6 ihnen nahestehende Personen) an den therapeutischen Interventionen teil. Die Ergebnisse der Wirksamkeit der Interventionen (einschließlich der Kostenwirksamkeit) werden 2023 vorliegen; die Jahresberichte sind unter https://​www.​projektparafilik​.​cz/​materialykprojek​tu abrufbar.
Im dritten Modus, dem Forschungsteil des Projekts, wurden Daten über die Prävalenz von Paraphilien in der Bevölkerung, problematisches Sexualverhalten und Erfahrungen mit der Gesundheitsversorgung in der Tschechischen Republik gesammelt (Bártová et al. 2021) sowie Daten über die Nachfrage nach Versorgung und Barrieren für die Versorgung in Selbsthilfegruppen von Personen mit ungewöhnlichen (sexuellen) Interessen.
Die Medien- und Entstigmatisierungskampagne, der vierte Modus, umfasste mehr als 60 Pressemitteilungen (2021/2022), und es wurden drei spezifische TV-Spots für das Projekt erstellt (z. B. https://​www.​youtube.​com/​watch?​v=​nG1lwp-RcCM).
Schließlich hat das Team PARAPHILE langfristige berufliche Fortbildungskurse und Supervision für Fachkräfte im Gesundheitswesen entwickelt und führt diese durch, um ein Netz von zertifizierten Fachkräften in allen tschechischen Regionen aufzubauen. Kürzere Kurse werden für Jugendämter, Bewährungshelfer und Sozialarbeiter angeboten. Alle Bildungsaktivitäten werden evaluiert.

„Kein Täter werden“ und weitere Präventionsangebote in Deutschland

In Deutschland existieren unterschiedliche Versorgungsstrukturen für Menschen, die CSEM nutzen: Zunächst bietet das Netzwerk Kein Täter Werden (www.​kein-taeter-werden.​de) als ein Zusammenschluss unterschiedlicher Institutionen Therapie für Personen an, welche die diagnostischen Kriterien einer pädophilen Störung (sexuelle Impulse und Fantasien mit Kindern in der Vorpubertät oder in den frühen Stadien der Pubertät über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Verbindung mit klinisch bedeutsamen Leiden oder Problemverhalten; Dilling et al. 2008) erfüllen und CSEM konsumieren, ohne dass gegenwärtig gegen sie ermittelt wird oder juristisch eine Behandlung auferlegt wurde (Kuhle et al. 2021; Briken et al. 2017). Das Netzwerk umfasst Standorte in Bamberg, Berlin, Düsseldorf, Gießen, Hamburg, Hannover, Kiel, Leipzig, Mainz, München, Regensburg, Stralsund und Ulm. Die unterschiedlichen Institutionen eint dabei kein einheitliches, therapeutisches Vorgehen: Beispielsweise wird in Berlin die sog. Berliner Dissexualitätstherapie (Beier 2021) verfolgt, während der in Hamburg verfolgte Ansatz sich als „Risk-Need-Responsivity“-basierte, individualisierte sexualforensische Psychotherapie bezeichnen ließe (Briken et al. 2017). Allen Standorten ist jedoch gemeinsam, dass bestimmte Qualitätsstandards verfolgt werden (z. B. eine angefangene oder abgeschlossene Weiterbildung in Psychotherapie und Sexualtherapie der behandelnden Personen), die Therapieziele sich an den bekannten dynamischen Risikofaktoren für erneute Sexualdelinquenz ausrichten (Hanson und Yates 2013) und die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung angeboten wird. Zu den dynamischen Risikofaktoren ist kritisch anzumerken, dass diese, streng genommen, anhand einer anderen Population – nämlich an Personen aus dem Hellfeld mit Sexualdelinquenz – ermittelt wurden. Ersten Hinweisen nach könnten diese dynamischen Risikofaktoren auch für ein erneutes CSEM-Delikt valide sein (Brankley et al. 2019), jedoch sind zusätzliche Studien zur Absicherung notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es plausibel anzunehmen, dass insbesondere Menschen im Dunkelfeld ähnliche Probleme aufweisen könnten, evidenzbasiert ist diese Annahme bislang allerdings nicht (hierzu ausführlicher Franqué et al. im Druck). Evaluationsstudien für das Angebot liegen vereinzelt vor (Kuhle et al. 2021; von Franqué und Briken 2021), teilweise wird dabei auf die Personengruppe mit CSEM-Konsum gesondert eingegangen (z. B. Beier et al. 2015; Kuhle et al. 2013). Inwieweit die Behandlungsergebnisse als erfolgreich zu beurteilen sind, ist Gegenstand einer wissenschaftlichen Kontroverse (Beier et al. 2015; Mokros und Banse 2019; Kuhle et al. 2021; König 2015, 2016). Unstrittig ist hingegen, dass bestehende Evaluationsstudien bedeutsamen methodischen Einschränkungen unterliegen. Darüber hinaus bietet die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW; https://​www.​bios-bw.​com/​tatgeneigtenprog​ramm2) e. V. mit Standorten in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Offenburg, Heidelberg, Heilbronn, Koblenz und Berlin therapeutische Hilfe bei der Nutzung von CSEM. Dabei können sowohl Menschen Unterstützung erhalten, die sich wegen ihres Konsums in einem laufenden Strafverfahren befinden oder denen eine Therapie juristisch auferlegt wurde, als auch Personen, die bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Das therapeutische Vorgehen wird als deliktorientierte Einzeltherapie beschrieben. Studien mit Personen dieses Angebots liegen unseres Wissens nicht vor, die Arbeit der Behandlungsinitiative Opferschutz e. V. wurde jedoch für Personen aus dem Hellfeld evaluiert (z. B. Morawietz 2012). Schließlich dürften vereinzelt auch Menschen, die CSEM nutzen, ambulante Psychotherapien wahrnehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine behandlungswürdige Störung vorliegt oder durch ein Gericht die ambulante Behandlung finanziert wird (z. B. Keßler und Rettenberger 2017). Gemäß einer Studie von Stiels-Glenn (2010) ist davon auszugehen, dass die Anzahl der behandelten Personen eher gering sein dürfte, da sexuelle Verhaltensauffälligkeiten in den Psychotherapiecurricula selten gelehrt werden und viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich eine Behandlung nicht zutrauen oder auch Vorbehalte haben.
Es lässt sich daher vermuten, dass eine ambulante Behandlung am ehesten Fachpersonen durchführen werden, die zusätzlich zu ihrer psychotherapeutischen Qualifikation eine Spezialisierung für die Behandlung der pädophilen Störung oder Sexualdelinquenz erworben haben. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die sich in Sexualtherapie qualifiziert haben. Entsprechende Listen sind bei den beiden Fachgesellschaften der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (www.​dgfs.​info) und der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (www.​dgsmtw.​de) einsehbar. Auch der Psychotherapie-Informationsdienst (www.​psychotherapiesu​che.​de/​pid/​search) bietet eine gezielte Suche nach psychotherapeutischen Fachpersonen an, die sich auf die Behandlung von Menschen mit Sexualdelinquenz spezialisiert haben.
Vereinzelt werden auch Personen in den forensischen Fachambulanzen des Straf- oder Maßregelvollzugs behandelt. In aller Regel ist den Betroffenen wegen eines CSEM-Delikts eine Behandlung auferlegt worden, in seltenen Fällen werden jedoch auch Personen ohne juristische Auflagen und mit ausschließlicher Eigenmotivation behandelt (Gregório Hertz et al. 2017; Schwarze et al. 2018). Wann ein entsprechender Einschluss vorgenommen wird, ist dabei von den Möglichkeiten der jeweiligen Institution abhängig. Die forensischen Ambulanzen des Straf- bzw. Maßregelvollzugs verbinden bestimmte Qualitäts- (Schwarze et al. 2018) bzw. Mindeststandards (Freese und Schmidt-Quernheim 2014). Evaluationsergebnisse liegen für einige Fachambulanzen vor (z. B. Tozdan et al. 2016; Sauter et al. 2015; Tippelt et al. 2012), jedoch führen diese in aller Regel keine Ergebnisse zu Personen mit CSEM-Delikten auf.

CSEM-Prävention: auf dem Weg zu internationaler Zusammenarbeit und Wissensaustausch

Dieser Artikel hat die Herausforderungen und Möglichkeiten der Prävention von und Reaktion auf den Konsum von Online-CSEM aufgezeigt. Dafür wurde zuerst ein kurzer Überblick über Möglichkeiten der Verhinderung von Tatgelegenheiten und präventiver Abschreckung gegeben. Darauffolgend wurden psychosoziale Interventionen in Europa und auf internationaler Ebene vorgestellt. Die oben genannten Fallstudien haben jeweils die Heterogenität der bestehenden Interventionsanbieter, der Zielpopulationen, mit denen sie arbeiten, und der Zusammenarbeit mit relevanten Dritten, wie Technologieunternehmen, gezeigt. Eine besondere Herausforderung für sekundäre (und z. T. tertiäre) Präventionsdienste, die in der Regel von Nichtregierungsorganisationen geleistet werden, ist die Notwendigkeit, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig für verschiedene Bevölkerungsgruppen zugänglich zu bleiben. Dafür wäre es wünschenswert, dass kontrollierte Studien zur kriminalpräventiven Wirksamkeit der Angebote ebenfalls finanziert werden würden. Weiterhin muss auf die sich ständig ändernden technologischen Entwicklungen reagiert werden. In ihrer Übersichtsarbeit wurden von Perkins et al. (2018) auch eine Reihe von Lücken in der derzeitigen Interventionsstrategie festgestellt in Bezug auf die Notwendigkeit, Interventionsangebote evidenzbasiert zu gestalten, die begrenzte Reichweite von Präventionsangeboten (z. B. ein Mangel an Interventionen für Frauen und Jugendliche) und eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für bestehende Präventionsangebote. Wie oben hervorgehoben, sind die Wissensgenerierung, der Wissensaustausch und die empirische Evaluation von Präventionsangeboten weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt in diesem Bereich, der häufig von zusätzlichen Finanzierungsquellen und Kooperationen mit externen akademischen Institutionen abhängt.
Effektive Prävention von Online-CSEM ist eine große Herausforderung angesichts der internationalen und vielschichtigen Natur der Straftaten, des Zusammenspiels zwischen Strafverfolgung, Internetregulierung und Prävention im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie der Komplexität des Verständnisses der Erlebens- und Verhaltensweisen derjenigen, die das Material erstellen, verbreiten und herunterladen. Im Hinblick auf künftige Entwicklungen zeigten sich Perkins et al. (2018) besorgt darüber, dass der Schutz und die Sicherung der Kinder aufgrund des zunehmenden Zugangs zu sich ständig weiterentwickelnder Technologie in immer jüngerem Alter, oft ohne angemessene Aufsicht, immer schwieriger wird. Hiermit gingen erweiterte Möglichkeiten für strafbares Verhalten einher, z. B. durch die Verwischung von Spuren aufgrund von image evaporation technology (technische Verfahren für sich selbst löschende Bilder). Diese Entwicklungen werden den Präventionssektor auch weiterhin vor Herausforderungen stellen, die flexible, kooperative und bedarfsgesteuerte Ansätze erfordern, um den sexuellen Missbrauch von Kindern effektiv zu bekämpfen. Besonders wichtig erscheint es hier, dass zukünftig – gemäß den oben genannten Empfehlungen des Europarats zu Bewertung, Behandlung und Betreuung von Personen – Präventionsprogramme hinsichtlich ihrer Effektivität evaluiert werden. Bisher gibt es nur wenig empirische Forschung zu diesem Thema und die meisten Evaluierungsuntersuchungen bestehen aus qualitativen Rückmeldungen oder beobachteten Veränderungen einfacher Prä-Post-Messung relevanter Kriterien ohne adäquate Kontrollgruppen. Überzeugende systematische Wirksamkeitsbelege, basierend auf adäquaten Kontrollgruppenvergleichen, stehen zum jetzigen Zeitpunkt für psychosoziale Präventionsmaßnahmen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet immer noch aus (Perkins et al. 2018).

Danksagung

Die Autor:innen möchten sich bei Prof. Dr. Alexander F. Schmidt für seine Kommentare zum Manuskript bedanken.

Interessenkonflikt

H.L. Merdian, S. Allardyce, M. DeBoeck, C. Gannon, E. Janssen, K. Klapilova, K. McCartan, F. von Franqué und R. Lehmann geben an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. S. Allardyce, M. DeBoeck, E. Janssen, K. Klapilova und F. von Franqué arbeiten bei den verschiedenen Anbietern, die als Fallstudien in diesem Manuskript vorgestellt sind; dies lässt sich den Autor:innenangaben klar entnehmen.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Unsere Produktempfehlungen

Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie

Print-Titel

  • Ursachen und Folgen von Straffälligkeit im interdisziplinären Dialog
  • Qualitätssicherung der forensischen Begutachtung und Behandlung von Täterinnen und Tätern sowie des strafrechtlichen Umgangs mit delinquent gewordenen Menschen

e.Med Interdisziplinär

Kombi-Abonnement

Für Ihren Erfolg in Klinik und Praxis - Die beste Hilfe in Ihrem Arbeitsalltag

Mit e.Med Interdisziplinär erhalten Sie Zugang zu allen CME-Fortbildungen und Fachzeitschriften auf SpringerMedizin.de.

e.Med Neurologie & Psychiatrie

Kombi-Abonnement

Mit e.Med Neurologie & Psychiatrie erhalten Sie Zugang zu CME-Fortbildungen der Fachgebiete, den Premium-Inhalten der dazugehörigen Fachzeitschriften, inklusive einer gedruckten Zeitschrift Ihrer Wahl.

Weitere Produktempfehlungen anzeigen
Fußnoten
1
Es handelt sich bei „Kinderpornografie“ immer um dokumentierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die in diesem Artikel dementsprechend benannt werden.
 
2
Interessierte Leser finden eine detaillierte Übersichtstabelle der Präventionsstufen bei McCartan et al. (2021b).
 
3
Abschreckung bezieht sich hier auf eine Kommunikationsstrategie, die darauf abzielt, potenzielle Täter vom Konsum von Missbrauchsabbildungen abzuhalten, indem eine klare Botschaft über die Konsequenzen ihrer Handlungen vermittelt wird. Die Strategie basiert auf der Annahme, dass eine klare und glaubwürdige Botschaft über mögliche Konsequenzen dazu beitragen kann, eine Bedrohung zu reduzieren oder zu vermeiden.
 
4
Es muss betont werden, dass einige der vorgestellten Präventionsangebote auch in den Bereich der Tertiärprävention fallen, d. h. auch für Personen, die bereits straffällig geworden sind, zur Verfügung stehen. Die Unterscheidung zwischen Tertiär- und Sekundärprävention kann sich manchmal überschneiden, wenn es um unentdeckte Straftaten geht. In diesem Artikel liegt der Schwerpunkt jedoch auf identifizierbaren Risikogruppen, die noch nicht straffällig wurden.
 
7
Peer-to-Peer (P2P) ist ein Netzwerkmodell, bei dem Computer direkt miteinander kommunizieren, ohne dass ein zentraler Server erforderlich ist. Bei P2P-Netzwerken teilen Computer Ressourcen wie Bandbreite, Speicher und Rechenleistung direkt miteinander, ohne dass ein zentraler Server oder eine zentrale Autorität benötigt wird. Ein bekanntes Beispiel für P2P ist das Filesharing von Musik und Filmen, bei dem Benutzer Dateien direkt untereinander teilen. Andere Anwendungen von P2P-Netzwerken sind Instant-Messaging-Systeme, Video- und Sprachanrufanwendungen und verteilte Datenspeichersysteme.
 
9
Diese sind in Perkins et al. (2018), Anhang D, aufgeführt. Die Informationen wurden zwischenzeitlich aktualisiert; Links und Kontakte zu weiteren Interventionsanbietern können durch Kontaktaufnahme mit der korrespondierenden Autorin zur Verfügung gestellt werden.
 
10
Bei MindGeek handelt es sich um eine Online-Plattform (PornHub, YouPorn usw.), die Bilder und Videos verbreitet. Anders als die größeren Plattformen (Google, Facebook usw.) verwendete MindGeek im Jahr 2020 noch keine verlässlichen Vertrauens- und Sicherheitsprotokolle. Dies führte zu einer Reihe von Zivilklagen aufgrund von CSEM auf der Plattform. Durch den Einsatz von Abschreckungsprotokollen (Hash-Matching, Abschreckungsnachrichten usw.) war das Unternehmen in der Lage, illegale Inhalte schnell zu entfernen. MindGeek war Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung in Kanada (Office of Communications 2022), die einen transparenten Einblick in die Schutzmaßnahmen des Unternehmens ermöglichte.
 
11
Ein Chatbot ist ein computerprogrammiertes System, das mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) oder voreingestellten Regeln automatisierte Konversationen mit Benutzern führen kann. Chatbots können in verschiedenen Kontexten eingesetzt werden, wie beispielsweise in der Prävention, im Kundenservice oder im E‑Commerce. Ein Chatbot kann sowohl Text- als auch Sprachnachrichten verarbeiten und in der Lage sein, die Absichten und Bedürfnisse des Benutzers zu verstehen und entsprechend zu reagieren.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bonta J, Andrews DA (2017) The psychology of criminal conduct. Taylor & Francis, New York Bonta J, Andrews DA (2017) The psychology of criminal conduct. Taylor & Francis, New York
Zurück zum Zitat Briken P, Berner W, Flöter A, Jückstock V, von Franqué F (2017) Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld – das Hamburger Modell [Prevention of Child Sexual Abuse in the Dunkelfeld – the Hamburg Model]. Psych Up2date 11:1–20. https://doi.org/10.1055/s-0043-100462CrossRef Briken P, Berner W, Flöter A, Jückstock V, von Franqué F (2017) Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld – das Hamburger Modell [Prevention of Child Sexual Abuse in the Dunkelfeld – the Hamburg Model]. Psych Up2date 11:1–20. https://​doi.​org/​10.​1055/​s-0043-100462CrossRef
Zurück zum Zitat Di Gioia R, Beslay L, Cassar A, Pawula A (2022) Classification criteria for child sexual abuse and exploitation prevention programmes, EUR 30973 EN. Publications Office of the European Union, Luxembourg https://doi.org/10.2760/725913. ISBN 978-92-76-46993‑3.CrossRef Di Gioia R, Beslay L, Cassar A, Pawula A (2022) Classification criteria for child sexual abuse and exploitation prevention programmes, EUR 30973 EN. Publications Office of the European Union, Luxembourg https://​doi.​org/​10.​2760/​725913. ISBN 978-92-76-46993‑3.CrossRef
Zurück zum Zitat Dilling H, Mombour W, Schmidt MH (2008) Internationale Klassifikation psychischer Störungen: Klinisch-diagnostische Leitlinien, 6. Aufl. Huber, Bern Dilling H, Mombour W, Schmidt MH (2008) Internationale Klassifikation psychischer Störungen: Klinisch-diagnostische Leitlinien, 6. Aufl. Huber, Bern
Zurück zum Zitat Europol (2021b) Police2Peer: Targeting file sharing og child sexual abuse material Europol (2021b) Police2Peer: Targeting file sharing og child sexual abuse material
Zurück zum Zitat Kuhle LF, Konrad A, Scherner G, Beier KM (2013) Treatment change in undetected child pornography offenders with Pedophilia/Hebephilia. Paper presented at the 32nd Annual Conference of the Association for the Treatment of Sexual Abusers, Chicago Kuhle LF, Konrad A, Scherner G, Beier KM (2013) Treatment change in undetected child pornography offenders with Pedophilia/Hebephilia. Paper presented at the 32nd Annual Conference of the Association for the Treatment of Sexual Abusers, Chicago
Zurück zum Zitat McCartan K, Fuglestved M, Slade H, Penological Co-operation (2021a) Recommendation regarding the assessment, management and reintegration of persons accused or convicted of a sexual offence. Council of Europe Publications Office of the European Union, Luxembourg (https://rm.coe.int/0900001680a4397a) McCartan K, Fuglestved M, Slade H, Penological Co-operation (2021a) Recommendation regarding the assessment, management and reintegration of persons accused or convicted of a sexual offence. Council of Europe Publications Office of the European Union, Luxembourg (https://​rm.​coe.​int/​0900001680a4397a​)
Zurück zum Zitat Schwarze C, Voß T, Kliesch O, Bauer A, Braunisch S, Feil MG, Fellmann H, von Franqué F, Freese R, Gretenkord Y, Huchzermeier C, Jückstock V, Klemm T, Kroon-Heinzen H, Martin R, Pitzing J, Wegner K, Zisterer-Schick M (2018) Qualitätskriterien forensischer Ambulanzen des Strafvollzugs. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 12(4):369–379. https://doi.org/10.1007/s11757-018-0476-1CrossRef Schwarze C, Voß T, Kliesch O, Bauer A, Braunisch S, Feil MG, Fellmann H, von Franqué F, Freese R, Gretenkord Y, Huchzermeier C, Jückstock V, Klemm T, Kroon-Heinzen H, Martin R, Pitzing J, Wegner K, Zisterer-Schick M (2018) Qualitätskriterien forensischer Ambulanzen des Strafvollzugs. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 12(4):369–379. https://​doi.​org/​10.​1007/​s11757-018-0476-1CrossRef
Zurück zum Zitat Smallbone S, Marshall W, Wortley R (2008) Preventing child sexual abuse: evidence, policy and practice. Willan Publishing, Collumpton Smallbone S, Marshall W, Wortley R (2008) Preventing child sexual abuse: evidence, policy and practice. Willan Publishing, Collumpton
Zurück zum Zitat Tippelt S, Stübner S, Nedopil N (2012) Die psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter in München und Nürnberg Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung. Forum Strafvollzug 61(2):95–98 Tippelt S, Stübner S, Nedopil N (2012) Die psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter in München und Nürnberg Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung. Forum Strafvollzug 61(2):95–98
Zurück zum Zitat Tozdan S, Briken P, Yoon D, von Franqué F (2016) Risiko- und Schutzfaktoren bei sexualdelinquent gewordenen Menschen: Rückfallprognosen und Veränderungen im Behandlungsverlauf [Risk- and Protective Factors in men with sexual delinquency: Relapse prediction and treatment change]. Psychiat Prax 43(3):154–159. https://doi.org/10.1055/s-0034-1387404CrossRef Tozdan S, Briken P, Yoon D, von Franqué F (2016) Risiko- und Schutzfaktoren bei sexualdelinquent gewordenen Menschen: Rückfallprognosen und Veränderungen im Behandlungsverlauf [Risk- and Protective Factors in men with sexual delinquency: Relapse prediction and treatment change]. Psychiat Prax 43(3):154–159. https://​doi.​org/​10.​1055/​s-0034-1387404CrossRef
Metadaten
Titel
Sekundärprävention der Nutzung von Kindesmissbrauchsabbildungen im Internet: ein internationaler Überblicksversuch
verfasst von
Dr. Hannah L. Merdian
Stuart Allardyce
Minne DeBoeck
Colm Gannon
Ellen Janssen
Dr. Katerina Klapilova
Prof. Kieran McCartan
Dr. Fritjof von Franqué
Prof. Robert Lehmann
Publikationsdatum
12.10.2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 4/2023
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-023-00796-2

Weitere Artikel der Ausgabe 4/2023

Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 4/2023 Zur Ausgabe

Editorial

Editorial

Demenzkranke durch Antipsychotika vielfach gefährdet

23.04.2024 Demenz Nachrichten

Wenn Demenzkranke aufgrund von Symptomen wie Agitation oder Aggressivität mit Antipsychotika behandelt werden, sind damit offenbar noch mehr Risiken verbunden als bislang angenommen.

Weniger postpartale Depressionen nach Esketamin-Einmalgabe

Bislang gibt es kein Medikament zur Prävention von Wochenbettdepressionen. Das Injektionsanästhetikum Esketamin könnte womöglich diese Lücke füllen.

„Psychotherapie ist auch bei sehr alten Menschen hochwirksam!“

22.04.2024 DGIM 2024 Kongressbericht

Die Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie gilt als effektivster Ansatz bei Depressionen. Das ist bei betagten Menschen nicht anders, trotz Besonderheiten.

Auf diese Krankheiten bei Geflüchteten sollten Sie vorbereitet sein

22.04.2024 DGIM 2024 Nachrichten

Um Menschen nach der Flucht aus einem Krisengebiet bestmöglich medizinisch betreuen zu können, ist es gut zu wissen, welche Erkrankungen im jeweiligen Herkunftsland häufig sind. Dabei hilft eine Internetseite der CDC (Centers for Disease Control and Prevention).

Update Psychiatrie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.