Erschienen in:
01.10.2018 | Manuelle Medizin | Editorial
Neue Muster-Weiterbildungsordnung – manuelle Medizin, quo vadis?
verfasst von:
Prof. Dr. Rigobert Klett
Erschienen in:
Manuelle Medizin
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Ausgabe 5/2018
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Auszug
Auf dem 121. Deutsche Ärztetag vom 08. bis 11. Mai 2018 wurden u. a. wichtige Beschlüsse zur Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung gefasst, hierunter auch Titel, Definitionen und Mindestanforderungen (sog. Kopfteil) für die Zusatz-Weiterbildungen (ZWB). Für die ZWB „Manuelle Medizin“ beinhaltet die Beschlussfassung eine nichtakzeptable, qualitätseinschränkende Neuerung dahingehend, dass zukünftig nach Erlangung einer Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung die Kursweiterbildung über 320 h alternativ durch 12 Monate Weiterbildung unter Befugnis an dafür geeigneten Weiterbildungsstätten ersetzt werden kann. Im Vorfeld des Deutschen Ärztetags fand ein ausführlicher Meinungsaustausch zwischen Vertretern der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) statt, wobei die DGMM vonseiten der BÄK über die von ihrer Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ geplanten Änderung zur Ersetzbarkeit der Kursweiterbildung durch eine 12-monatige klinische Tätigkeit völlig im Unklaren gelassen wurde. Die Information erreichte die DGMM erst nach Abschluss der beratenden Gespräche mit der BÄK einige Tage vor dem Deutschen Ärztetag. Hierdurch waren die Reaktionsmöglichkeiten der DGMM im Vorfeld des Ärztetags massiv eingeschränkt. Trotz der Kürze der Zeit übersandte die DGMM vor dem Ärztetag noch eine Stellungnahme an die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK zu der zu erwartenden Qualitätsverminderung und wohl nicht möglichen Umsetzbarkeit der Ausbildung im klinischen Alltag und der dadurch zu befürchtenden Reduktion der Patientensicherheit (Anhang). Ergänzend wurde mit Unterstützung von Prof. Johannes Buchmann über die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein Beschlussantrag an den Ärztetag gestellt, die alternative Möglichkeit des Erwerbs der ZWB „Manuelle Medizin“ über 12 Monate klinische Weiterbildung wieder zu streichen. Dieser Antrag wurde allerdings nicht zur Diskussion auf dem Ärztetag zugelassen. Trotz aller kurzfristig noch möglichen Interventionsmöglichkeiten, die u. a. auch von der Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (DGPMR) und dem Berufsverband der Rehabilitationsärzte Deutschlands durch entsprechende Eingaben an den Präsidenten der BÄK und die Delegierten des Ärztetags unterstützt wurden, konnte die für die manuelle Medizin als äußerst negativ einzustufende Änderung zum Erwerb der ZWB nicht verhindert werden. …