Erschienen in:
01.11.2014 | Originalien und Übersichten
Meldepflicht für Antibiotika-resistente Erreger. Was soll, was kann sie leisten?
Die Bewertung in Bezug auf die jeweilige Einrichtung erscheint wichtig
verfasst von:
Prof. Dr. Ursel Heudorf, R. Gottschalk, M. Exner
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 11/2014
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Zusammenfassung
Antibiotika-resistente Erreger gelten als besondere Bedrohung der Gesundheit der Bevölkerung in Europa. Im Jahr 2009 wurde in Deutschland eine bundesweite namentliche Labormeldepflicht für MRSA-Nachweise in Blutkulturen und im Jahr 2011 in Hessen eine namentliche Labormeldepflicht für Gram-negative Erreger mit erworbener Carbapenem-Resistenz (CRE) eingeführt. Im vorliegenden Beitrag werden die Ergebnisse und die Erfahrungen aus Frankfurt am Main mit den bestehenden Meldepflichten dargelegt. MRSA-Nachweise in Blutkulturen und CRE-Nachweise aus allen Patientenmaterialien wurden zwischen 2010 und 2013 aus allen Kliniken gemeldet. Das mit Einführung der Meldepflicht von MRSA-Nachweisen in Blutkulturen verbundene Ziel der Verhütung nosokomialer Infektionen wird in ihrer derzeitigen Form, d. h. mit der ausschließlichen Betrachtung im Bevölkerungsbezug, nur eingeschränkt erreicht. Hierfür erscheint eine Betrachtung im Klinikbezug – z. B. als Inzidenz pro 1000 Patiententage – unbedingt erforderlich. Auch könnte eine Meldepflicht für Häufungen nosokomialer Kolonisationen mit MRSA geeignet sein, Infektionen mit diesen Erregern frühzeitig zu verhüten. Mit der Meldepflicht für Carbapenem-resistente Erreger zeigte sich, dass diese in fast allen Kliniken und auch im ambulanten Bereich gefunden werden. Unterschiedliche Falldefinitionen führten für die meldenden Einrichtungen und die Gesundheitsämter zu einem sehr unterschiedlichen Arbeitsaufwand, aber auch zu unterschiedlichen Meldezahlen und damit verbunden auch zu unterschiedlichen Informationen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von CRE erscheint die Meldepflicht sinnvoll. Die Meldekriterien sollten möglichst einfach und leicht verständlich sein, z. B. sollten alle 4MRGN-Erreger nach der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) in allen Patientenmaterialien erfasst werden. Auch diese Daten sollten nicht nur im Bevölkerungsbezug, sondern auch im Klinikbezug bewertet werden. Eine alleinige Bewertung der multiresistenten Erreger im Bevölkerungsbezug erscheint bei diesen Erregern mit hoher krankenhaushygienischer Bedeutung nicht ausreichend, ein Einrichtungsbezug erscheint erforderlich.