Erschienen in:
03.03.2015 | recht steuern wirtschaft
Zwei Jahre Patientenrechtegesetz – Informationspflicht (2)
Misslungene Norm
verfasst von:
RA Anno Haak
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 3/2015
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Zusammenfassung
Der mit dem Patientenrechtegesetz eingeführte Paragraf 630c BGB regelt in erster Linie die „Sicherungsaufklärung“. So nennt der Gesetzgeber die Erläuterungen, die den Heilerfolg sicherstellen und beim Patienten zu einem therapiegerechten und nicht selbstgefährdenden Verhalten führen sollen. Klassisches Beispiel: Der Arzt verbietet seinem Patienten, nach einer Anästhesie Auto zu fahren. Allerdings: Paragraf 630c BGB ist die misslungenste Norm des Patientenrechtegesetzes.