Erschienen in:
13.09.2013 | Die Verbände informieren
Neuer Tarifvertrag honoriert die Qualifikation
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 9/2013
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Auszug
Ab dem 1. September 2013 werden die Gehälter der medizinischen Fachangestellten (MFA) innerhalb von drei Jahren in zwei Stufen um 4,5 %, ab dem 1. April 2014 um 3,0 % erhöht. Für die Monate April bis August 2013 gilt eine zusätzliche Einmalzahlung von 375 €. Die angegebenen Prozentsätze enthalten eine so genannte Strukturkomponente, weil die Gehaltstabelle umfassend reformiert wird. Der Eingangsstundenlohn soll ab 2014 erstmals für Berufsanfängerinnen über zehn Euro liegen, die Lehrlingsvergütung steigt um je 30 € monatlich. Bei der Reform der Vergütungstabelle wurden die künftigen Anforderungen an die Patientenversorgung im ambulanten Bereich, an die erweiterten Einsatzbereiche von medizinischen Fachangestellten und die Delegation ärztlicher Leistungen und die daraus folgenden Anforderungen an die erforderliche Fortbildung berücksichtigt. Statt bisher vier Tätigkeitsgruppen gibt es nun weitere zwei Tätigkeitsgruppen (V und VI). Hiermit können Qualifikationen im Umfang von mindestens 360 beziehungsweise 600 Weiterbildungsstunden abgebildet werden. Die Tätigkeitsgruppe V stellt im Wesentlichen eine Weiterentwicklung der bisherigen Tätigkeitsgruppe IV dar als Höherstufung der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung. Die bereits heute und in Zukunft immer wichtiger werdenden betriebswirtschaftlichen und Managementtätigkeiten wurden neu in der Einstufungsgruppe VI dargestellt. Die Einstufung nach Berufsjahren umfassen nun vier Stufen mit jeweils vier Jahren. Ab dem 17. Berufsjahr werden alle Beschäftigten in einer gemeinsamen fünften Berufsjahrstufe zusammengefasst. …