Erschienen in:
23.04.2020 | Ovarialkarzinom | Seltene Erkrankungen
Seltene Berufskrankheiten
verfasst von:
Prof. Dr. med. H. Drexler
Erschienen in:
Die Innere Medizin
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Ausgabe 6/2020
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Zusammenfassung
Seltene berufsbedingte Erkrankungen erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen, um als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden zu können. Allerdings werden manchmal relativ häufige Erkrankungen, etwa ein Ovarialkarzinom, durch berufliche Einflüsse wie Asbest verursacht, sodass die Berufskrankheit Eierstockkrebs durch berufliche Asbestexposition eine seltene Erkrankung ist. Da in unserer modernen Arbeitswelt die gesundheitlich schädigenden beruflichen Einflüsse qualitativ (Ersatzstoffe) und quantitativ (Grenzwerte) abnehmen, werden auch die dadurch verursachten Erkrankungen immer seltener.