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2021 | Pädiatrische Hämatologie und Onkologie | OriginalPaper | Buchkapitel

2.  Sozialgesetzgebung

verfasst von : Maria Janisch

Erschienen in: Pädiatrische Palliativversorgung – Grundlagen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht eine Vielzahl materieller Unterstützungen und Entlastungen (z. B. Geldleistungen, Freibeträge) sowie immaterieller Hilfen (z. B. Beratungsangebote) für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen und deren Familien. Ein Teil der Regelungen findet sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB) wieder, andere Ansprüche ergeben sich aus benachbarten Leistungs- und Schutzgesetzen. Ausgehend von der Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzenden Erkrankungen werden die wichtigsten Inhalte skizziert. Viele Internetlinks führen zu vertiefenden Texten; klare Aufstellungen, Tabellen sowie Textboxen ermöglichen einen kompakten Überblick über die Hilfsangebote, deren Leistungen und die Voraussetzungen für eine Leistungsinanspruchnahme.
Metadaten
Titel
SozialgesetzgebungSozialgesetzgebung
verfasst von
Maria Janisch
Copyright-Jahr
2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-61777-9_2

Klimaschutz beginnt bei der Wahl des Inhalators

14.05.2024 Klimawandel Podcast

Auch kleine Entscheidungen im Alltag einer Praxis können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die neue Leitlinie zur "klimabewussten Verordnung von Inhalativa" geht mit gutem Beispiel voran, denn der Wechsel vom klimaschädlichen Dosieraerosol zum Pulverinhalator spart viele Tonnen CO2. Leitlinienautor PD Dr. Guido Schmiemann erklärt, warum nicht nur die Umwelt, sondern auch Patientinnen und Patienten davon profitieren.

Zeitschrift für Allgemeinmedizin, DEGAM

Embryotransfer erhöht womöglich Leukämierisiko der Kinder

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In einer Leseranfrage in der Zeitschrift Journal of the American Academy of Dermatology möchte ein anonymer Dermatologe bzw. eine anonyme Dermatologin wissen, ob er oder sie einen Patienten behandeln muss, der eine rassistische Tätowierung trägt.

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