Erschienen in:
12.06.2020 | Die Verbände informieren
Klarstellung durch Bundesagentur für Arbeit
Praxen können grundsätzlich Kurzarbeitergeld beantragen
verfasst von:
RA Bernhard Michatz
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 6/2020
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Auszug
Nach dem allgemeinen Protest der Ärzteschaft gegen die Regelungen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine neue Weisung herausgegeben. Danach haben Angestellte in den Praxen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Alle Anträge sollen nun im Einzelfall beschieden werden. Eine vorherige interne Weisung der Bundesarbeitsagentur, nach der Praxen grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben sollten, ist somit hinfällig geworden. …