10.02.2013 | Arzt und Recht
Schweigepflicht gilt für die ganze Praxis
Achtung Lauschangriff!
Erschienen in: CME | Ausgabe 12/2012
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Die ärztliche Schweigepflicht ist nicht nur relevant für Ärzte, sondern sie gilt auch für Mitarbeiter. Für Medizinische Fachangestellte kann selbst das Telefonat am Empfang vor Publikum schnell zur Falle werden.