Zusammenfassung
Schlafstörungen können als sekundäre Schlafstörungensekundäre Schlafstörungen Zeichen organischer oder psychischer bzw. psychiatrischer Krankheiten sein. Sie können als begleitendes oder passageres Symptom erscheinen, tragen jedoch bei chronischen Erkrankungen z. T. in erheblichem Maße zur Morbidität und zur Aufrechterhaltung des Krankheitsgeschehens bei. Eine Behandlung der Schlafstörung kann sich in diesen Fällen günstig auf den Verlauf der Grunderkrankung auswirken. Der Schlafmediziner ist dann gefordert, wenn die Schlafstörung eine zusätzliche Therapie erforderlich macht. Darüber hinaus können sich organische oder psychische bzw. psychiatrische Erkrankungen auch primär als Schlafstörung manifestieren. Aufgabe des Schlafmediziners ist es dann, die zugrunde liegende Ursache der Schlafstörung zu erkennen und einer angemessenen Behandlung zuzuführen.