Erschienen in:
11.12.2020 | Die Verbände informieren
Beschäftigungsverhältnis im MVZ
Sozialversicherungspflicht des Vertretungsarztes auf Honorarbasis
verfasst von:
RA Bernhard Michatz
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 12/2020
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Auszug
In einem sogenannten Statusfeststellungsverfahren kam die Deutsche Rentenversicherung Bund zu dem Ergebnis, dass ein in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätiger Vertretungsarzt eine abhängige Beschäftigung ausübt. Folglich besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der sozialen Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Gegen diesen Bescheid hatte sich eine MVZ-betreibende GmbH gewendet und klagte zunächst vor dem Sozialgericht Berlin und anschließend vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Klage blieb ohne Erfolg, es wurde in zwei Instanzen bestätigt, dass der Vertretungsarzt eine abhängige Beschäftigung ausübt. Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist rechtskräftig (Beschluss vom 17. Februar 2020, L 9 BA 92/18), eine Revision wurde nicht zugelassen. …