Erschienen in:
01.08.2005 | Berufspolitisches Forum
Strukturierter Qualitätsbericht in Krankenhäusern
verfasst von:
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
|
Ausgabe 8/2005
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Nach dem Gesetzgeber haben alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser im 2-jährigen Abstand einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung hat erstmals zum 31.08.2005 für das Jahr 2004 zu erfolgen. Ausgangslage ist der § 137 SGB V mit der Forderung der Qualitätssicherung und dem Aufbau eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements [1, 2]. Krankenhäuser, die den Qualitätsbericht nicht fristgerecht veröffentlichen, müssen sich einer jährlichen Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen gemäß § 17c KHG unterziehen [3]. Mit der Erstellung des gesetzlich geforderten strukturierten Qualitätsberichts sollte spätestens jetzt begonnen werden. …