Erschienen in:
23.07.2021 | Suizid | Aktuelles Thema
Was müssen (Viszeral‑)Chirurg*innen von Aspekten autonomer Entscheidung hinsichtlich Selbstbestimmung, Patient*innenverfügung und Suizid wissen
verfasst von:
Prof. Dr. Alfred Simon, Prof. Dr. med. habil. Frank Meyer
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 2/2022
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Zusammenfassung
Das Selbstbestimmungsrecht von Patient*innen hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen. In der klinischen Praxis findet es seinen konkreten Ausdruck im Konzept der informierten Einwilligung, wonach medizinische Eingriffe außerhalb von Notfallsituationen nur mit Einwilligung der aufgeklärten Patient*in zulässig sind. Für den Fall späterer Einwilligungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, eigene Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung zu dokumentieren oder eine Vertrauensperson als rechtliche Stellvertreter*in zu benennen. An seine Grenzen kommt das Selbstbestimmungsrecht dort, wo die Patient*in ärztliche Maßnahmen einfordert, für die keine medizinische Indikation besteht, die rechtlich verboten sind oder die dem Gewissen der Ärzt*in widersprechen. Letzteres trifft auf den ärztlich assistierten Suizid zu, der zwar rechtlich zulässig ist, zu dessen Durchführung Ärzt*innen aber nicht verpflichtet werden können.