Zusammenfassung
Auf einen Blick
Zahnärztliche Arzneiverordnungen haben nur einen Anteil von 1,2 % am gesamten Verordnungsvolumen des Arzneimittelmarktes nach definierten Tagesdosen. Überwiegend handelt es sich dabei um Antibiotika/Antiinfektiva, Antiphlogistika, Analgetika und Fluoridpräparate. Mit weitem Abstand größte Gruppe sind die Fluoridpräparate (Anteil 85 %), bei denen die topisch wirksamen, fluoridhaltigen Gele absolut im Vordergrund stehen, während die systemische Fluoridprophylaxe fast keine Rolle mehr spielt. Danach folgen die Verordnungen von Antibiotika/Antiinfektiva (Anteil 6,1 %), darunter vor allem Amoxicillinpräparate und Oralpenicilline. Obwohl die Clindamycinverordnungen in den letzten Jahren deutlich abgenommen haben, liegt ihr Anteil an den Antibiotikaverordnungen (28 %) in Deutschland im Vergleich zu internationalen Daten immer noch sehr hoch. Bei den Antiphlogistika ist Ibuprofen mit einem Anteil von fast 98 % der dominierende Wirkstoff. Der Anteil der Analgetikaverordnungen (0,4 %) ist sehr gering, allerdings entfallen 2/3 der Verordnungen auf den Metamizol.